DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 18.3 - Bestimmungsgemäße Benutzung

  • Beachtung der zulässigen Belastung

  • Notendhalteeinrichtungen nicht betriebsmäßig anfahren

  • PAM-Anschlagmittel nicht für Lastentransport benutzen

  • bei Elektroarbeiten: PAM isoliert aufhängen

  • kein Verlassen des Hebezeugbedienstandes, wenn das PAM besetzt ist

  • Hebezeuge (Winden, Krane) verwenden, die für den Personentransport zugelassen sind

  • Belastung von Auslegern entsprechend der Tabelle am Ausleger und der Bedienungsanleitung; Sicherung der Gewichte

  • Sicherung der Fahrrollen und Schwenkarme

  • Benutzung von PSA gegen Absturz bei Gefahr des Verfangens, des Kippens oder des Herausrutschens

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