DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 17.3 - Bestimmungsgemäße Benutzung

  • Beachtung der Betriebsanleitung

  • Beachtung der zulässigen Belastung und Personenzahl

  • keine unzulässige Erhöhung der Windangriffsfläche (z.B. durch großformatige Bleche oder Tafeln)

  • Sichern der HAB bei geneigtem Gelände

  • keine Benutzung bei Gewitter oder großer Windstärke

  • kein Aus- oder Übersteigen in angehobenem Zustand

  • keine Arbeitsplatzerhöhung, kein Besteigen von Geländern

  • keine Verwendung der HAB als Kran oder Personenaufzug

  • Benutzung von PSA als Rückhaltesystem laut Betriebsanleitung bzw. Gefährdungsbeurteilung und Befestigung am vorgesehenen Anschlagpunkt

  • in Teleskopbühnen sollten immer PSA-Rückhaltesysteme benutzt werden.

Hinweise:

Zur Minimierung von Quetschgefahren bieten Verleiher zusätzliche Schutzeinrichtungen an.

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