Abschnitt 15.1 - Aufgaben des Unternehmers
Gefährdungsminimierung durch Auswahl des geeigneten Gerätes (eine höhere Sicherheit bieten Teleskopmaschinen mit angebauter Arbeitsplattform, weil hier die Steuerung überwiegend von der Arbeitsplattform aus erfolgt)
Erstellung einer Betriebsanweisung
Unterweisung der Maschinenführer
schriftliche Beauftragung eines geeigneten Maschinenführers