DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 15.1 - Aufgaben des Unternehmers

  • Gefährdungsminimierung durch Auswahl des geeigneten Gerätes (eine höhere Sicherheit bieten Teleskopmaschinen mit angebauter Arbeitsplattform, weil hier die Steuerung überwiegend von der Arbeitsplattform aus erfolgt)

  • Erstellung einer Betriebsanweisung

  • Unterweisung der Maschinenführer

  • schriftliche Beauftragung eines geeigneten Maschinenführers

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