DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 13.4 - Prüfung

  • arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung mit Prüfung der Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen (z.B. Bremsen, Endschalter, Warnvorrichtungen)

  • mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen

Flurförderzeuge (FFZ) mit Arbeitsbühne

Flurförderzeuge (FFZ) sind fahrbare, frei lenkbare Fördermittel, die Lasten aufnehmen, heben, stapeln oder in Regale einlagern und absetzen können.

Eine Arbeitsbühne ist eine formschlüssig mit dem FFZ verbundene Plattform, auf der die Personen gegen Absturz, Quetsch- bzw. Schergefahren gesichert und mit der Hubeinrichtung des FFZ auf- und abwärts gefahren werden können.

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