Abschnitt 12.4 - Prüfung
mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen
arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
"Technische Regeln für Aufzüge" (TRA 900)
"Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (BGR 198)
"Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (BGI 694)
Regalbediengeräte mit Bedienungsstand auf dem Gerät und außerhalb des Gerätes (RBG)
Geräte und Anlagen zur Regalbedienung sind Regalförderzeuge, z.B. Regalbediengeräte (RBG), Flurförderzeuge zur Regalbedienung mit hochfahrbarem Bedienungsstand, Regalfahrbühnen.