Abschnitt 11.2 - Anforderungen an den Bediener
die Anforderungen an den Bediener richten sich nach dem jeweiligen Anbaugerät sowie Einsatzzweck (siehe z.B. Abschnitte Flurförderzeuge oder Hubarbeitsbühnen)
bei schwenkbarem Oberwagen > 5° ist eine Ausbildung zum Kranführer erforderlich, sonst siehe Abschnitt Flurförderzeuge bzw. Hubarbeitsbühnen
Fähigkeiten sind dem Unternehmer nachzuweisen