DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 2.1 - Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft?

Die Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist es,

  • mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, d.h. Prävention zu betreiben,

  • nach einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen,

  • sie - wenn möglich - beruflich wieder einzugliedern und

  • durch Geldleistungen, d.h. Renten, für die soziale Sicherheit der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen zu sorgen.

Mit eigenen Präventionsdiensten unterstützt Sie Ihre Berufsgenossenschaft, damit Sie Ihre Pflichten im Arbeitsschutz erfüllen können.

Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Hierzu gehören u.a.:

  • Beratungen

    • zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren in Betrieben und auf Baustellen

    • bei der Anschaffung neuer Maschinen

    • bei Einsatz von Arbeitsstoffen

  • Messung von Lärm, Schadstoffen usw.

  • Übernahme der Kosten für Erste-Hilfe-Kurse

  • finanzielle Unterstützung beim Verkehrssicherheitstraining

  • Aus- und Fortbildung von Unternehmern und Mitarbeitern in eigenen Bildungsstätten (Seminarprogramm unter www.vmbg.de)