Abschnitt 9.1 - Unterweisung/Betriebsanweisung
Muss ich unterweisen?
Ja, Sie werden als Arbeitgeber in verschiedenen Rechtsvorschriften, u.a. Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1), verpflichtet, Unterweisungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Nur wenn Ihre Mitarbeiter die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen kennen, sind sie in der Lage, sich sicherheitsgerecht zu verhalten.