DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 9.1 - Unterweisung/Betriebsanweisung

Muss ich unterweisen?

Ja, Sie werden als Arbeitgeber in verschiedenen Rechtsvorschriften, u.a. Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1), verpflichtet, Unterweisungen durchzuführen und zu dokumentieren.

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Nur wenn Ihre Mitarbeiter die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen kennen, sind sie in der Lage, sich sicherheitsgerecht zu verhalten.