Abschnitt 8.4 - Was muss ich dokumentieren?
- 1.
das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
- 2.
die von Ihnen festgelegten Maßnahmen zum Arbeitsschutz
- 3.
das Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
Achtung:
Für Montage- und Abbrucharbeiten ist eine schriftliche Anweisung notwendig, die auf der Baustelle vorliegen muss. Diese hat alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben zu enthalten.