DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 8.4 - Was muss ich dokumentieren?

  1. 1.

    das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

  2. 2.

    die von Ihnen festgelegten Maßnahmen zum Arbeitsschutz

  3. 3.

    das Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen

Achtung:

Für Montage- und Abbrucharbeiten ist eine schriftliche Anweisung notwendig, die auf der Baustelle vorliegen muss. Diese hat alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben zu enthalten.