DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 5.4 - Wer trägt die Kosten?

Der Unternehmer hat die Erst- und Nachuntersuchungen zu veranlassen und die Kosten zu tragen.

Die Kosten für die nachgehenden Untersuchungen trägt die Berufsgenossenschaft.