Abschnitt 5.2 - Wer darf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen?
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Ist ein Betriebsarzt bestellt, so sollten Sie diesen beauftragen.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Ist ein Betriebsarzt bestellt, so sollten Sie diesen beauftragen.