Abschnitt 5.1 - Arbeitsmedizinische Vorsorge
Welche arbeitsmedizinische Vorsorge benötigen meine Mitarbeiter?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durch die konkrete Tätigkeit und durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Die Untersuchungen erfolgen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen oder staatlichen Rechtsvorschriften.
Beispiele für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen | ||
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Pflichtuntersuchung | Lärm | G 20 |
Eignungs- bzw. Tauglichkeitsuntersuchung | Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten | G 25 |
Arbeiten mit Absturzgefahr | G 41 |
Für Mitarbeiter, die arbeitsmedizinisch untersucht werden, müssen Sie eine Vorsorgekartei führen.