Abschnitt 7.5 - 7.5 Wiederkehrende Prüfungen
Die wichtigsten für Roboteranlagen geltenden wiederkehrenden Prüfungen sind in Tabelle 7 zusammengefasst. Zusätzlich können weitere Prüfungen notwendig sein, wenn aufgrund zusätzlicher Gefahren weitere Unfallverhütungsvorschriften oder sonstige Regelwerke zur Anwendung kommen.
In Betrieb befindliche Roboteranlagen fallen unter den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1; bisher BGV/GUV-V A1) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In beiden Vorschriften werden wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen gefordert. Es gilt auch die Technische Regel TRBS 1201 zur BetrSichV. Die Prüfintervalle sind aus einer Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze abzuleiten. Sie müssen so festgelegt werden, dass die Roboteranlage nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen und betrieblichen Erfahrungen im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher benutzt werden kann und richten sich nach folgenden Kriterien:
Informationen des Herstellers
Verschleiß der sicherheitsrelevanten Bauteile
Unfallgeschehen und Beinaheunfälle
betriebliche Erfahrungen
Prüfgegenstand | Prüfgrundlage | Prüfintervall | Prüfumfang | Prüfer | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Schutzeinrichtungen z. B.: | DGUV Vorschrift 1; bisher BGV/GUV-V A1, | jährlich1) | Sicht- und Funktionsprüfung | Befähigte Person2) | ||
• | Schutztüren einschließlich deren steuerungstechnischer Verriegelung | |||||
• | Schaltmatten | |||||
• | Zustimmungsschalter | |||||
• | Lichtvorhänge | |||||
• | Nachlaufmessungen von Schutzeinrichtungen (soweit sicherheitsrelevant) | |||||
Not-Halt | DGUV Vorschrift 1; bisher BGV/GUV A1 | jährlich1) | Sicht- und Funktionsprüfung | Befähigte Person2) | ||
Elektrische Ausrüstung | DGUV Vorschrift 3; bisher BGV/GUV A3, VDE 0105-100 | 4 Jahre1) | • | Sicht- und Funktionsprüfung | Elektrofachkraft | |
• | Messen des Schutzleiterwiderstandes | |||||
• | Messen des Isolationswiderstandes | |||||
Druckgeräte, z. B. Hydrospeicher | BetrSichV | 2, 5 und 10 Jahre | Äußere, innere und Festigkeitsprüfung | Zugelassene Überwachungsstelle |
empfohlen, soweit nach Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz nicht abweichend bestimmt
entspricht der bisherigen Qualifikation von Sachkundigen oder Elektrofachkraft
Tab. 7 Wiederkehrende Prüfungen