DGUV Information 209-074 - Industrieroboter

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Sicherheitsgerichteter Stopp

Beim sicherheitsgerichteten Stopp handelt es sich um einen Sonderfall der Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung. Bei Zutritt zum Kollaborationsraum werden die Antriebe sofort gestoppt und in einen sicheren Betriebshalt nach EN 61800-5-2 überführt (Safe Operating Stop/SOS). Bei Verlassen des Kollaborationsraums setzt der Roboter seine Bewegung ohne Quittierung fort. Die Höhe der Geschwindigkeit wird nach Risikobeurteilung festgelegt.

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Abb. 54 Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung - Annäherung Roboter / Person [D]