DGUV Information 209-072 - Wasserstoffsicherheit in Werkstätten

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Abschnitt 5.7 - 5.7 Besonderheiten

Werden Kraftfahrzeuge zerlegt und Ersatzteile dem Verwertungskreislauf zugeführt, ist besonderes Augenmerk auf die Lagerung der Tanks zu richten. Sie sind an geeigneter Stelle, möglichst im Freien, sicher zu entleeren. Der Explosionsschutz ist dabei zu beachten. Nur entleerte und inertisierte Tanks dürfen innerhalb eines Gebäudes ohne weitere Schutzmaßnahmen gelagert werden.