Abschnitt 5.6 - 5.6 Unterweisung
Es muss zu möglichen Gefährdungen unterwiesen werden. Als relevante Unterweisungspunkte sind denkbar:
beherrschbares bzw. nicht beherrschbares Leck am wasserstoffführenden System
Explosionsgrenzen, Wasserstoffgemische
Ausbreitung von brennbaren Gemischwolken
Flammenbildung, Wasserstoffbrand
Wasserstoffexplosion und -deflagration
starke Druckerhöhungen
Abb. 15
Eine spezielle Unterweisung der Beschäftigten am Fahrzeug - mit praktischen Inhalten - ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit an H2-Fahrzeugen vorzunehmen.
Bersten von druckführenden Leitungen und Bauteilen
Verunreinigungen von Wasserstoff, beispielsweise mit Oxidationsmittel oder Inertgas
Fehler beim Spülen des Systems
Flüssigwasserstofflachen
typische Fehler bei der Instandsetzung
frühere Unfälle/kritische Situationen
Verhalten der Beschäftigten (z. B. Rauchverbot); Umgang mit akkubetriebenen elektrischen Betriebsmitteln, die nach Gasaustritt und/oder H2-Alarm nicht mehr benutzt werden dürfen
Notfallszenarien, Gefahrenabwehrplan
Kaltverbrennungen
Erste Hilfe
Das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) mindert wirksam die Folgen, wenn Probleme auftreten. Abhängig von der jeweiligen Werkstattsituation kann folgende PSA sinnvoll eingesetzt werden:
Schutzbrille
bei Bedarf vollständiger Gesichtsschutz bei der Montage/Demontage von Leitungen und Bauteilen mit erhöhtem Fehlerrisiko
Kälteschutzhandschuhe für Arbeiten an Flüssigwasserstoffanlagen
leitfähige Kleidung aus nicht synthetischem Material
leitfähige Sicherheitsschuhe
portable Wasserstoffsensoren
Auf die spezifischen Gefährdungen muss im Einzelnen eingegangen werden. So dürfen bei LH2-Fahrzeugen keine nicht isolierten Bauteile der Gasanlage ohne Handschuhe berührt werden. Weiter ist die Inertisierung der Gasanlagen sowie das sichere Abblasen im Freien ein wichtiger Punkt. Da erfahrungsgemäß viele Probleme durch Fahrlässigkeit im Umgang mit offenen Flammen entstehen (besonders Rauchen und Schweißen) ist hier eine besonders konsequente Personalführung notwendig.