DGUV Information 209-072 - Wasserstoffsicherheit in Werkstätten

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Unterweisung

Es muss zu möglichen Gefährdungen unterwiesen werden. Als relevante Unterweisungspunkte sind denkbar:

  • beherrschbares bzw. nicht beherrschbares Leck am wasserstoffführenden System

  • Explosionsgrenzen, Wasserstoffgemische

  • Ausbreitung von brennbaren Gemischwolken

  • Flammenbildung, Wasserstoffbrand

  • Wasserstoffexplosion und -deflagration

  • starke Druckerhöhungen

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Abb. 15
Eine spezielle Unterweisung der Beschäftigten am Fahrzeug - mit praktischen Inhalten - ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit an H2-Fahrzeugen vorzunehmen.

  • Bersten von druckführenden Leitungen und Bauteilen

  • Verunreinigungen von Wasserstoff, beispielsweise mit Oxidationsmittel oder Inertgas

  • Fehler beim Spülen des Systems

  • Flüssigwasserstofflachen

  • typische Fehler bei der Instandsetzung

  • frühere Unfälle/kritische Situationen

  • Verhalten der Beschäftigten (z. B. Rauchverbot); Umgang mit akkubetriebenen elektrischen Betriebsmitteln, die nach Gasaustritt und/oder H2-Alarm nicht mehr benutzt werden dürfen

  • Notfallszenarien, Gefahrenabwehrplan

  • Kaltverbrennungen

  • Erste Hilfe

Das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) mindert wirksam die Folgen, wenn Probleme auftreten. Abhängig von der jeweiligen Werkstattsituation kann folgende PSA sinnvoll eingesetzt werden:

  • Schutzbrille

  • bei Bedarf vollständiger Gesichtsschutz bei der Montage/Demontage von Leitungen und Bauteilen mit erhöhtem Fehlerrisiko

  • Kälteschutzhandschuhe für Arbeiten an Flüssigwasserstoffanlagen

  • leitfähige Kleidung aus nicht synthetischem Material

  • leitfähige Sicherheitsschuhe

  • portable Wasserstoffsensoren

Auf die spezifischen Gefährdungen muss im Einzelnen eingegangen werden. So dürfen bei LH2-Fahrzeugen keine nicht isolierten Bauteile der Gasanlage ohne Handschuhe berührt werden. Weiter ist die Inertisierung der Gasanlagen sowie das sichere Abblasen im Freien ein wichtiger Punkt. Da erfahrungsgemäß viele Probleme durch Fahrlässigkeit im Umgang mit offenen Flammen entstehen (besonders Rauchen und Schweißen) ist hier eine besonders konsequente Personalführung notwendig.