DGUV Information 209-072 - Wasserstoffsicherheit in Werkstätten

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Qualifikationen

Der Einsatz von Wasserstoff in Kraftfahrzeugen ist eine relativ neue Technologie, die deutliche Unterschiede zu konventionellen Fahrzeugen aufweist.

Durch die Verschiedenartigkeit und Komplexität der Antriebskonzepte sind umfassende und systemspezifische Qualifizierungen zum Einsatz von Wasserstofftechnologie in Kraftfahrzeugen erforderlich. Anforderungen an die Qualifizierung in Abhängigkeit von den auszuführenden Tätigkeiten sind in der Informationsschrift Fachbereich AKTUELL FB HM 099 "Gasantriebssysteme in Fahrzeugen - Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Gasantrieb" beschrieben.

Beschäftigte müssen in das Bedienen von Wasserstofffahrzeugen eingewiesen und zu Arbeiten am Fahrzeug, die nicht das Gassystem betreffen, regelmäßig unterwiesen werden.

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Abb. 14
Für die Diagnose und die Reparatur von H2-Fahrzeugen sind besondere Zusatz-Qualifikationen notwendig.

Für Arbeiten an der Gasanlage ist eine besondere Ausbildung der Beschäftigten zur fachkundigen Person erforderlich, die mit einem Zertifikat abschließt. Dazu gehören neben der fachlichen Ausbildung am Fahrzeug und der Fehlerdiagnostik mit modernen, computergestützten Diagnosewerkzeugen die Prüfung und Interpretation von Warn- und Fehlermeldungen des Fahrzeugs sowie das Erkennen und Suchen von Leckagen. Besonders wichtig sind auch Kenntnisse über Ventile, Druckminderer, defekte Gasleitungen sowie sichere Montage und Demontage von Fittings, Erkennen defekter Verschraubungen etc. Die Beschäftigten müssen in die Nutzung von mobilen Gasdetektoren eingewiesen werden und diese Detektoren sicher handhaben können.

Ein Sicherheitstraining, wie es beispielsweise Hersteller von Fahrzeugen oder Wasserstoff erzeugende Unternehmen anbieten, ist Grundlage für alle Routinearbeiten und weiterführenden Arbeiten an Tanksystemen und gasführenden Leitungen und Teilen.

Qualifizierungen nach früheren Vorgaben, die mindestens die Gasanlagenprüfung (GAP) mit einer Zusatzausbildung für Wasserstoff, produktspezifische Schulungen und die fachliche Ausbildung am Fahrzeug beinhalten mussten, behalten ihre Gültigkeit, wenn ein entsprechendes Zertifikat vorliegt und die geforderten Wiederholungsschulungen entsprechend durchgeführt werden.