DGUV Information 209-072 - Wasserstoffsicherheit in Werkstätten

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Potenzialausgleich

Aufgrund des Potenzialgefälles des Fahrzeugs zu seiner Umgebung besteht grundsätzlich die Gefahr einer elektrostatischen Entladung. Potenzialausgleich ist erforderlich, wenn die Gefährdung durch elektrostatische Entladung (Funkenbildung) nicht durch andere Schutzmaßnahmen am Fahrzeug oder Gebäude verhindert ist. Das einfache Wechseln von Komponenten, die nicht zur Gasanlage gehören, oder von Karosserieteilen ist jedoch ohne Erdung möglich.

CGH2-Fahrzeuge sind im Normalbetrieb dicht, Wasserstoffemissionen also nicht zu erwarten.