DGUV Information 209-070 - Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Arbeiten an Erdbaumaschinen und sonstigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

6.4.1
Allgemeines

Die einzelnen Bauteile der Arbeitseinrichtungen und des Fahrwerks von Erdbaumaschinen sowie sonstigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen können hohe Eigengewichte aufweisen. Neben anstehendem Öldruck kommen häufig Druckspeicher zum Einsatz, die ein besonderes Gefahrenpotenzial in sich bergen (siehe Abschnitt 4.7).

Erdbaumaschinen werden häufig im unwegsamen Gelände oder auf der Baustelle repariert, gewartet oder instand gesetzt.

Besondere Gefahren ergeben sich durch plötzliche Lageänderung der Maschine oder deren Bauteile sowie durch ein Absturzrisiko beim Aufenthalt auf hoch gelegenen Teilen von Arbeitsmaschinen während der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten (siehe Abschnitt 6.4.3).

6.4.2
Sichern von Maschinen und Maschinenteilen gegen Bewegungen

Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten ist die Maschine in ebenes Gelände mit festem Untergrund zu verfahren und gegen Wegrollen zu sichern. Die Arbeitsausrüstung ist abzusenken.

Können die Instandhaltungsarbeiten nicht auf ebenem Gelände ausgeführt werden, sind Arbeiten an der Bremsanlage erforderlich; muss die Maschine einseitig aufgebockt werden, ist eine zusätzliche Sicherung durch Unterlegkeile erforderlich.

Werden Arbeitsmaschinen für Instandhaltungsarbeiten angehoben, sind sie vor Beginn der Arbeiten standsicher mit Abstützböcken oder mit Kreuzstapeln aus Bohlen oder Kanthölzern zu unterbauen. Arbeiten an angehobenen Maschinen oder Einrichtungen, die nur durch den maschinen- oder fahrzeugeigenen Hydraulikdruck gehalten werden, sind unzulässig.

Durch das einseitige Anheben einer knickgelenkten Arbeitsmaschine oder durch einen Druckverlust im Hydrauliksystem kann die Lenkung plötzlich einschlagen. Dabei kann die Maschine ihre Standsicherheit verlieren, Personen im Nahbereich können eingequetscht werden. Sind Arbeiten im Bereich der Knicklenkung erforderlich oder müssen knickgelenkte Maschinen aufgebockt werden, ist zuvor die mechanische Knickgelenksicherung (formschlüssige Feststelleinrichtung) zu arretieren.

Bei Arbeiten an Hydraulikbaggern ist vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten der Oberwagen gegen Schwenken zu sichern (siehe Abbildung 40).

Weiter ist zu berücksichtigen, dass Hydraulikbagger und Lader mit Gegengewichten ausgestattet sind. Müssen schwere Bauteile ausgebaut werden, kann die Maschine infolge der Schwerpunktverschiebung kippen.

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Abb. 40
Drehsperre an einem Hydraulikbagger in Sperrstellung

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Abb. 41
Stützeinrichtung in Position an einer Erdbaumaschine

Arbeitseinrichtungen sind vor Arbeitsbeginn durch Absetzen auf den Boden, Abstützen oder gleichwertige Maßnahmen gegen Bewegung zu sichern. Müssen Arbeiten unterhalb der angehobenen Arbeitseinrichtung ausgeführt werden, ist sie mit den dafür vorgesehen formschlüssigen Abstützeinrichtungen gegen Absinken zu sichern (siehe Abbildung 41). Sind derartige Sicherungen nicht vorhanden, ist das entsprechende Bauteil mit Unterstellböcken mit ausreichender Tragfähigkeit oder dergleichen abzustützen. Das Stapeln von Baumaterialien ist dazu nicht geeignet, da sie bei stoßartiger Beanspruchung während der Bauteilmontage ihre Standsicherheit verlieren können.

6.4.3
Hochgelegene Arbeitsplätze

Standflächen für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen sicher erreicht werden können. Besteht Absturzgefahr, sind geeignete Schutzeinrichtungen zu verwenden. Hydraulikbauteile dürfen nicht als Steighilfe oder Befestigungspunkt für Schutzeinrichtungen gegen Absturz verwendet werden.

Teile der Arbeitsmaschine dürfen nur dann als Arbeitsplatz oder Zugang verwendet werden, wenn sie vom Hersteller dafür vorgesehen sowie tragfähig und rutschfest sind.

Werden Montagearbeiten von anderen vor Ort vorhandenen Arbeitsmaschinen oder Flurförderzeugen aus durchgeführt, müssen sie dafür zugelassen und mit einer zulässigen Personenaufnahmevorrichtung, z. B. Arbeitsplattform oder -bühne, ausgerüstet sein; siehe DGUV Information 201-029 "Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern". Das Arbeiten darf nicht von einer angehobenen Arbeitsausrüstung, z. B. Schaufel oder Gabelzinken/Palette, aus erfolgen.

6.4.4
Druckentlasten

Vor Beginn der Arbeiten ist der Druck im Hydrauliksystem abzubauen. Dabei ist nach Herstellerangaben vorzugehen.

Druckspeicher werden bei Arbeitsmaschinen üblicherweise in der Lenk-, Brems- und/oder in der Vorsteuerhydraulik sowie bei Ladern/Lademaschinen im Arbeitshydraulikkreis als Schwingungsdämpfungssystem verwendet. Sie müssen vor Beginn der Arbeiten flüssigkeitsseitig druckentlastet werden.

Anmerkung:

Ist der Druckspeicher der Vorsteuerhydraulik bereits drucklos, kann die Arbeitsausrüstung bei Bedarf nur noch durch manuelle Notablasseinrichtung von Hand, z. B. per Lasthalteventil am Ausleger eines Hydraulikbaggers, abgesenkt werden.

ccc_1459_190601_01.jpgMerke
Vor der Wiederinbetriebnahme sind Lasthalteventile nach Herstellerangaben wieder einzustellen!

Der Hydrauliktank an Arbeitsmaschinen kann betriebsbedingt unter Überdruck stehen. Vor Beginn der Arbeiten an der Hydraulik ist der Tank zu entspannen.

6.4.5
Ausbau von Bauteilen

Bei Montagearbeiten an Hydraulikkomponenten ist gegebenenfalls der Einsatz von Hebezeugen erforderlich. Auf der Baustelle werden diese Arbeiten oftmals unter Zuhilfenahme anderer Erdbaumaschinen ausgeführt. Es ist darauf zu achten, dass diese Maschinen vom Hersteller für den Hebezeugbetrieb ausgelegt und ausgerüstet sind. Die Hinweise in der Betriebsanleitung sind zu beachten.

Bei der Montage können Kettenzüge hilfreich sein, die eine genaue Positionierung von Bauteilen ermöglichen.

Hydraulikzylinder müssen mit geeigneten Lastaufnahmeeinrichtungen, z. B. mit Hebebändern oder Rundschlingen im zweisträngigen Schnürgang angeschlagen, angehoben werden. Das Ausfahren der Kolbenstange während des Hebens kann durch Verschließen der Anschlüsse nach Demontage der Leitungen mit Blindstopfen verhindert werden.