DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen

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Abschnitt 4.1 - 4 Gefährdungsbeurteilung bei der Auswahl von Laser-Schutzbrillen und -Justierbrillen
4.1 Allgemeines

Jeder Betreiber einer Laser-Einrichtung hat vor der ersten Inbetriebnahme eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen sind, falls erforderlich, geeignete Laser-Schutzbrillen und -Justierbrillen auszuwählen. Zu beachten ist in jedem Fall, dass eine Laser-Schutzbrille nur ein Restrisiko abdecken soll. Zuerst sind daher immer alle anderen Schutzmaßnahmen anzuwenden.