DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen

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Abschnitt 7 - 7 Modellauswahl von Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen

Laser werden heute in vielen Bereichen der Messtechnik, Industrie und Medizin eingesetzt.

In vielen Fällen sind die potenziell gefährlichen Laserquellen der Klassen 3R, 3B oder 4 gekapselt, so dass im Normalbetrieb nur Laser-Einrichtungen der Klasse 1 vorliegen (ausführliche Beschreibung siehe TROS Laserstrahlung Teil 1 und 3). Hierbei braucht dann keine Laser-Schutzbrille getragen zu werden. Achtung: Dies gilt nicht uneingeschränkt für alle Klassifizierungen gemäß DIN EN 60825-1:2015. Bei z. B. Service-, Wartungs- oder Laborarbeiten muss aber in aller Regel die persönliche Laser-Schutzbrille oder Laser-Justierbrille zum Einsatz kommen.

Hinweis:

Die DIN EN 60825-1:2015 (VDE 0837-1:2015) sieht neue MZB-Werte für die Klassifizierung sowie eine neue Laserklasse 1C vor. Bei der so neu definierten Laserklasse 1C können insbesondere bei gepulster Laserstrahlung die Expositionsgrenzwerte der OStrV deutlich überschritten werden. Bei der Verwendung von Lasern, die so klassifiziert wurden, müssen geeignete Schutzmaßnahmen wie bei den Laserklassen 3R und 3B oder der Laserklasse 4 getroffen werden.

Unter bestimmten Betriebsbedingungen können bei der Laserklasse 1 gemäß DIN EN 60825-1:2015 die Expositionsgrenzwerte für gepulste Laserstrahlung oder für Laserstrahlung im Bereich zwischen 1200 nm ≤ λ ≤ 1400 nm um Größenordnungen überschritten werden.

Wurde die notwendige Schutzstufe bestimmt, muss als nächstes je nach Einsatz ein entsprechendes Gestell ausgewählt werden. Da für die Berechnung der Schutzstufen meist komplexe Berechnungen notwendig sind, existieren deshalb am Markt Berechnungsprogramme.

Je nach Einsatzzeit und Anforderung an die Sehaufgabe sollen unterschiedliche Gestellformen ausgewählt werden. Muss zum Beispiel die Laser-Schutzbrille im Laufe des Jahres nur kurz (weniger als 50 Stunden im Jahr) getragen werden und müssen keine Arbeiten mit hohen Sehanforderungen durchgeführt werden, so kann in der Regel ein Korbgestell gewählt werden.

Müssen häufiger Arbeiten mit der Brille durchgeführt werden, so erhöht sich bei schweren, hermetisch abgeschlossenen Fassungen die Gefahr, dass die Brillen beschlagen und die Möglichkeit von Sekundärunfällen erhöht wird. Deshalb sollten dann, sofern möglich, leichte Bügelgestelle gewählt werden.

Wird jedoch an Hochleistungslasern von mehreren kW gearbeitet, so müssen in der Regel hermetisch abgeschlossene und daher oft schwere Fassungen verwendet werden, da andere Fassungsformen dieser Laserstrahlung nicht standhalten können.

Wenn verschiedene Laser-Schutzbrillen oder -Justierbrillen mit ausreichender Schutzwirkung zur Verfügung stehen (vorheriger Vergleich der angegebenen Wellenlängen sowie angegebenen Schutzstufen notwendig), sollten folgende Punkte (siehe auch DGUV Regel 112-192 und DGUV Regel 112-992) berücksichtigt werden:

  • maximale Tageslichttransmission (unterhalb einer Tageslichttransmission von 20 % muss für eine zusätzliche Beleuchtung gesorgt werden),

  • Prüfung, ob Filter Farbverfälschung hervorrufen. D. h. müssen bestimmte Farben erkannt werden, dann sollten, wenn technisch machbar, Filter ausgesucht werden, die eine geringe Farbverfälschung hervorrufen (z. B. wichtig bei der Erkennung von Warnsignalen),

  • Antifog/Antibeschlag , insbes. in Kombination mit Atemschutz,

  • Frage klären, ob die Schutzbrille über eine Korrektionsbrille (Sehhilfe) passen muss,

  • Wenn die Schutzbrille nicht mit einer Korrektionsbrille kombiniert werden muss, ist eine Bügelbrille wegen besserer Hinterlüftung vorzuziehen.

Eine weitere Alternative sind Bügelbrillen mit Korrektionseinsatz.

Wird die Brille von wechselnden Personen, z. B. von Besuchern, getragen, ist eine möglichst universelle Passform anzustreben.

Hinweis: Dann sind die Brillen vor jedem Gebrauch mit einem neutralen, handelsüblichen Reinigungsmittel zu reinigen. Es werden die Stellen feucht abgewischt, die mit Haut in Kontakt kommen. Des Weiteren besteht auch teilweise die Möglichkeit, bei einigen am Markt befindlichen Laser-Schutzbrillen die Pads auszutauschen.

  • Um den Tragekomfort zu erhöhen, sollte unter Beachtung der notwendigen Schutzstufen für die jeweilige Laserbetriebsart und Wellenlänge Schutzausrüstung von möglichst geringem Gewicht ausgesucht werden.

  • Auf den sicheren Sitz der Brille muss geachtet werden, da die jeweiligen Träger unterschiedliche Kopfformen haben. Hier müssen bei der Beschaffung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) unbedingt die persönlichen Belange des Trägers mit berücksichtigt werden, um die Trageakzeptanz von Laserschutzprodukten zu erhöhen.

  • Bei medizinischen Anwendungen sind ggf. besondere Augenschutzprodukte für Patienten anzuraten, vor allem für Behandlungen im Gesichtsbereich.

  • Die Arbeitsumgebung soll in Betracht gezogen werden, in der die Brille eingesetzt werden soll. Absorptionsbrillen sind gegenüber Brillen mit dielektrischen Schichten vorzuziehen, wenn die Umgebungsbedingungen rau sind und die Sichtgläser leicht zerkratzt werden können.

Anmerkung:

siehe auch Anhang 7, Beispiele für Laser-Schutzbrillen