DGUV Information 203-070 - Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel Fachwissen für Prüfpersonen

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Besonderer Prüfplatz

Um mögliche auftretende elektrische Gefährdungen zu verringern, sind Prüfungen, bei denen berührungsgefährliche Spannungen auftreten können, an besonderen Prüfplätzen durchzuführen, z. B. in Elektrowerkstätten, siehe Abbildung 6.1; diese sind u. a. in der DGUV Information 203-034 "Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen" und in der VDE 0104 beschrieben.

Wesentliche Merkmale eines solchen Prüfplatzes sind:

  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit IΔn ≤ 30 mA,

  • Not-Aus-Einrichtung,

  • Schaltgerät, geschützt gegen unbeabsichtigtes und gegen unbefugtes Einschalten,

  • Schutz gegen automatisches Wiedereinschalten bei Spannungswiederkehr nach einem Spannungsausfall,

  • Prüftischplatte aus nicht leitendem Werkstoff,

  • Potentialausgleich zwischen berührbaren leitfähigen Teilen,

  • Sicherheitskennzeichnungen,

  • rote Signalleuchte als Betriebszustandsanzeige,

  • isolierender Standort für die Prüfperson,

  • Abgrenzung des Prüfplatzes, um den Zutritt Unbefugter zu verhindern,

  • geeignete Betriebsanweisung,

  • Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel vor Arbeitsbeginn,

  • regelmäßige, mindestens jährliche messtechnische Prüfung der Prüfanlage (dokumentieren),

  • regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung des Prüfpersonals (dokumentieren).

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Abb. 6.1
Beispiel für einen Prüfplatz in einer Elektrowerkstatt.