DGUV Information 201-037 - Montage von Profiltafeln für Dach und Wand

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.6 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Der Bauherr bestellt für die Planung und Ausführungsphase seines Bauvorhabens einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, zu dessen Aufgaben es gehört, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen. Ziel des SiGe-Planes ist es, Schutzmaßnahmen zu koordinieren und Abläufe sachgerecht zu verknüpfen.

Grundelemente eines SiGe-Planes sind z.B.

  • räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe,

  • Erkennung von Gefährdungen,

  • Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen und

  • Festlegung der zu beachtenden Arbeitsschutzbestimmungen.

bgi-5075_bild07.jpg

Bild 1-7: Organisation auf der Baustelle

Das frühzeitige Erkennen von Gefährdungen versetzt den Bauherrn oder den von ihm Beauftragten in die Lage, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu planen. Deshalb sollte der SiGe-Plan bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens erstellt werden.

Mit Hilfe des SiGe-Planes können insbesondere

  • Gefährdungen für alle am Bau Beteiligten sowie die von der Baustelle ausgehenden Gefährdungen für Dritte minimiert,

  • die entsprechenden Maßnahmen und Einrichtungen auf die Anforderungen verschiedener Gewerke abgestimmt und ihre gemeinsame Nutzung festgelegt

    und

  • Störungen als Folge von Personen- und Sachschäden sowie Improvisationen beim Bauablauf vermieden

werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele ist der Bauherr oder sein Beauftragter auf die Unterstützung der am Bau Beteiligten angewiesen. Die Planung und Abstimmung der Schutzmaßnahmen kann nur gelingen, wenn die erforderlichen Informationen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vorliegen.