Anhang 7 - Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung für das Verlegen von Profilblechen
Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation) - Baustelle "Montage von Profiltafeln"
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | ||||||||
G | M | K | ja/nein | |||||||||
Baustelle, allgemein - Arbeitsplätze und Verkehrswege | ||||||||||||
1.4 Herabfallen von Arbeitsmaterial, Werkzeugen usw. | Handwerkszeuge in festen Taschen aufbewahren - nie in Kleidertaschen tragen | |||||||||||
von höher gelegenen Arbeitsplätzen | Arbeitsmaterial und Werkzeuge ordnungsgemäß ablegen | |||||||||||
______________________ | Anbringen von Fußleisten, Drahtgittern, Fangnetzen, Schutzgerüsten | |||||||||||
Schutzhelm | ||||||||||||
Sicherheitsschuhe | ||||||||||||
________________________ | ||||||||||||
1.5 Ausrutschen, Stolpern | Transportwege und Arbeitsflächen | |||||||||||
auf Verkehrswegen | trittsicher | |||||||||||
auf Arbeitsplätzen | nicht einengen | |||||||||||
______________________ | nicht verstellen | |||||||||||
witterungsbedingte Glätte beseitigen | ||||||||||||
Stolperstellen beseitigen | ||||||||||||
________________________ | ||||||||||||
1.6 Absturz von hoch gelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen | sicheren Zugang zum Arbeitsplatz gewährleisten (z.B. über Treppentürme, Treppen, Laufstege) | |||||||||||
kein sicherer Zugang zum Arbeitsplatz | Leitern als Zugang zum Arbeitsplatz nur in begründeten Ausnahmefällen | |||||||||||
längeres Arbeiten auf Leitern | Hinweis: | |||||||||||
Standsicherheit von Leitern oder Gerüsten nicht gewährleistet | Leitern dürfen als Verkehrsweg nur eingesetzt werden, wenn | |||||||||||
keine geeigneten Absturzsicherungen | - | der zu überbrückende Höhenunterschied nicht mehr als 5 m beträgt, | ||||||||||
keine geeigneten Auffangeinrichtungen | - | der Aufstieg nur für kurzzeitige Bauarbeiten benötigt wird, | ||||||||||
Mitarbeiter für Arbeiten in der Höhe nicht geeignet | - | sie in Gerüsten als Gerüstinnenleitern eingebaut werden, die nicht mehr als 2 Gerüstlagen miteinander verbinden, | ||||||||||
_________________________ | - | sie an Gerüsten als Gerüstaußenleitern angebaut sind und die Gerüstlagen nicht höher als 5 m über einer ausreichend breiten und tragfähigen Fläche liegen, | ||||||||||
- | in Gerüsten der Einbau innen liegender Aufstiege aus konstruktiven Gründen nicht möglich ist, | |||||||||||
- | sich die Arbeitsplätze in Schächten befinden und der Einbau einer Treppe aus bau- oder arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist | |||||||||||
an Arbeitsplätzen geeignete Absturzsicherungen verwenden (Rangfolge der Schutzmaßnahmen beachten) | ||||||||||||
____________________________ | ||||||||||||
Hinweis: Absturzsicherungen müssen vorhanden sein | ||||||||||||
- | unabhängig von der Absturzhöhe an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, in denen man versinken kann, | |||||||||||
- | bei mehr als 1 m Absturzhöhe an frei liegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen, Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen, | |||||||||||
- | bei mehr als 2 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, | |||||||||||
- | bei mehr als 3 m Absturzhöhe an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und | |||||||||||
- | bei mehr als 5 m Absturzhöhe beim Mauern über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern. | |||||||||||
erforderliche Geländer anbringen | ||||||||||||
Auffangeinrichtungen (z.B. Fanggerüste und Auffangnetze) | ||||||||||||
ggf. zusätzlich PSA gegen Absturz, z.B. Auffanggurt | ||||||||||||
an Öffnungen feste Abdeckungen anbringen | ||||||||||||
Randsicherungen verwenden | ||||||||||||
unsichere Bereiche durch Absperrungen sichern | ||||||||||||
Vorsorgeuntersuchung nach G 41 | ||||||||||||
Leitern als Arbeitsplatz nur in begründeten Ausnahmefällen |
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | |||||||
G | M | K | ja/nein | ||||||||
noch 1.6 Absturz von hoch gelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen | Zusätzlich beim Einsatz von Gerüsten: | ||||||||||
Aufbau- und Verwendungsanleitung beachten | |||||||||||
erforderliche Standsicherheit und Tragfähigkeit (Bodenbeschaffenheit) gewährleisten | |||||||||||
Freigabe durch Errichter in Abstimmung mit Benutzer | |||||||||||
Prüfung vor der Benutzung (Dokumentation) | |||||||||||
ggf. regelmäßige Prüfung (Dokumentation) | |||||||||||
Zusätzlich beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder Mastkletterbühnen: | |||||||||||
Bedienungsanleitung beachten | |||||||||||
erforderliche Standsicherheit und Tragfähigkeit gewährleisten | |||||||||||
Bedienung nur durch eingewiesene und unterwiesene Benutzer | |||||||||||
ggf. Anseilschutz verwenden | |||||||||||
nicht bei starkem Wind einsetzen | |||||||||||
Zusätzlich beim Einsatz von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln mit Winden (Arbeitsbühnen): | |||||||||||
Aufbau- und Bedienungsanleitung beachten | |||||||||||
erforderliche Standsicherheit und Tragfähigkeit gewährleisten | |||||||||||
Prüfung vor der Benutzung (Dokumentation) | |||||||||||
regelmäßige Prüfung (Dokumentation) | |||||||||||
nur zugelassene und geprüfte Arbeitsmittel verwenden | |||||||||||
Bedienung und Benutzung nur durch eingewiesene und unterwiesene Personen | |||||||||||
ggf. Anseilschutz benutzen | |||||||||||
Zusätzlich beim Einsatz von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln mit Kranen: | |||||||||||
geeignete Krane einsetzen | |||||||||||
geeignete Personenkörbe benutzen | |||||||||||
____________________________ | |||||||||||
2.1 Gefährliche Körperströme | Sichtkontrolle vor Arbeitsbeginn | ||||||||||
beschädigte Anschlussleitungen, Gehäuse | keine Reparatur durch Laien | ||||||||||
ungeeignete Baustromversorgung | elektrische Versorgung über Baustromverteiler, mit mindestens einer Einrichtung zum Trennen | ||||||||||
erhöhte elektrische Gefährdung (Arbeiten in engen Räumen) | mobile Schutzschaltgeräte (PRCD-S) | ||||||||||
Annäherung an elektrische Freileitungen | Elektrokabel vor Beschädigung schützen | ||||||||||
________________________ | Zusatzmaßnahmen bei erhöhter elektrischer Gefährdung | ||||||||||
Sicherheitsabstände zu Freileitungen einhalten | |||||||||||
____________________________ | |||||||||||
3.1/3.2 Gase, Dämpfe, Aerosole | örtliche Absaugung | ||||||||||
Einatmen von gefährlichen Gasen bzw. Dämpfen (z.B. Acetylen, Lösemitteldämpfe, nitrose Gase, Bitumendämpfe) | Be- und Entlüftung | ||||||||||
Atemschutzgerät | |||||||||||
Vorsorgeuntersuchung nach G 26 | |||||||||||
Beschäftigungsbeschränkungen | |||||||||||
________________________ | Betriebsanweisung | ||||||||||
Befahrerlaubnis für Behälter und enge Räume | |||||||||||
____________________________ |
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | |||||||
G | M | K | ja/nein | ||||||||
5.1/5.2 Brand- und Explosionsgefährdung | Kontrolle der örtlichen Verhältnisse vor Arbeitsbeginn | ||||||||||
brennbare Stoffe oder Zündquellen im Arbeitsbereich | Entfernen aller brennbaren Stoffe aus dem Gefahrenbereich | ||||||||||
explosionsfähige Atmosphäre | Brandschutz | ||||||||||
________________________ | explosionsgefährdete Bereiche ermitteln (Zoneneinteilung) | ||||||||||
Explosionsschutzdokument | |||||||||||
Maßnahmen festlegen (z.B. ausreichende Be- und Entlüftung, Betriebsanweisung, Brandschutz) | |||||||||||
___________________________ | |||||||||||
6.1 Verbrennungen | sicheren Arbeitsplatz wählen | ||||||||||
Funkenflug, Flammen, Schlacke-, Metallspritzer, heiße Flüssigkeiten (z.B. Vergussmasse) und Wärmestrahlung | Aufstellen eines Schutzschirmes | ||||||||||
Schutzkleidung | |||||||||||
Sicherheitsschuhe | |||||||||||
Schutzhandschuhe | |||||||||||
________________________ | Kopf- und Augenschutz | ||||||||||
__________________________ | |||||||||||
8.1 Klima | Wetterschutzkleidung | ||||||||||
ungünstige Witterung | Sonnenschutzmittel | ||||||||||
________________________ | Arbeitsabläufe anpassen (bei Ozonbelastung schwere Arbeiten in die Morgenstunden verlegen) | ||||||||||
__________________________ | |||||||||||
8.2 Baustellenbeleuchtung | angemessene und wirksame Baustellenbeleuchtung | ||||||||||
________________________ | regelmäßige Wartung (Reinigung der Leuchten) | ||||||||||
____________________________ | |||||||||||
13.1 Arbeitsablauf | Koordinierung der Aufgaben | ||||||||||
Arbeiten verschiedener Unternehmen oder Abteilungen nicht aufeinander abgestimmt | Koordinator erfragen | ||||||||||
Genehmigungen erforderlich | |||||||||||
Aufsichtführenden einsetzen | |||||||||||
________________________ | ____________________________ | ||||||||||
13.2 Arbeitszeit | Organisation überprüfen | ||||||||||
Termindruck | direkte und klare Informationssysteme schaffen | ||||||||||
________________________ | angemessene Pausen | ||||||||||
____________________________ | |||||||||||
13.3 Qualifikation | geeignete Mitarbeiter einsetzen (z.B. für Warnposten, Absperrposten, Einweiser usw.) | ||||||||||
ungenügende Qualifikation | |||||||||||
________________________ | ____________________________ | ||||||||||
13.4 ungenügende Unterweisung/Einweisung | Unterweisung über Gefahren aus eigener Tätigkeit und aus Umgebungsbedingungen vor Arbeitsbeginn | ||||||||||
keine Kenntnis der Gefahren | |||||||||||
________________________ | ____________________________ | ||||||||||
13.5 Verantwortung | eindeutig geregelte Kompetenzen | ||||||||||
ungeklärte Verantwortung | ____________________________ | ||||||||||
________________________ | |||||||||||
13.6 Organisation | Baustelle der Berufsgenossenschaft anzeigen (mehr als 10 Arbeitsschichten) | ||||||||||
Mängel in der Organisation | |||||||||||
________________________ | PSA | ||||||||||
Erste Hilfe absichern | |||||||||||
____________________________ |
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | |||||||||
G | M | K | ja/nein | ||||||||||
Handtransport | |||||||||||||
1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen | technische Hilfsmittel | ||||||||||||
scharfkantige Teile | sichere Gestaltung des Lagers | ||||||||||||
Verletzungen an Lagereinrichtungen (ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke) | scharfe Grate und Kanten | ||||||||||||
beseitigen Betriebsanweisung | |||||||||||||
Verletzungen an Lagergeräten (Paletten, Stapelbehälter) | PSA (z.B. Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe) | ||||||||||||
________________________ | ____________________________ | ||||||||||||
1.3 bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel | bauliche oder organisatorische Maßnahmen, z.B. Trennen oder Absperren der Verkehrswege (Hand- und Fahrzeugtransport) | ||||||||||||
Personen müssen sich im Fahrbereich aufhalten | |||||||||||||
kein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen kraftbetriebenen Transportmitteln und festen Teilen der Umgebung | Sicherheitsabstand mind. 0,5 m | ||||||||||||
____________________________ | |||||||||||||
Transportmittel nicht ausreichend tragfähig | bei handbetätigten Transportmitteln: | ||||||||||||
Sicherheit bei Benutzung von handbetätigten Transportmitteln nicht gewährleistet | auf ausreichende Sicht achten | ||||||||||||
nur freie und ausreichend breite Wege benutzen | |||||||||||||
________________________ | nur Lasten schieben oder ziehen, die kontrolliert bewegt und abgebremst werden können | ||||||||||||
____________________________ | |||||||||||||
9.2/9.4 Einseitige Arbeit, schwere Arbeit | Heben und Tragen mechanisieren | ||||||||||||
häufiges Heben und Tragen von Lasten größer folgender Werte: | Transportwege verringern | ||||||||||||
Alter in Jahren | Last in kg für Frauen | Last in kg für Männer | Lastgewichte verringern (z.B. kleine Gebinde) | ||||||||||
15 - 17 | 10 | 15 | Transport- und Tragehilfsmittel (auf CE- und GS- Zeichen achten) | ||||||||||
18 - 39 | 15 | 25 | |||||||||||
ab 40 | 10 | 20 | |||||||||||
Hilfsmittel bei leichten Lasten z.B.: Handmagnete, Handsauger, Tragklauen, Traggurte und Tragklemmen | |||||||||||||
Tragen von Lasten ≥ 50 kg | ____________________________ | ||||||||||||
Grenzwerte für werdende und stillende Mütter (selten: 10 kg, wiederholt: 5 kg) nicht eingehalten | Hilfsmittel bei schweren Lasten z.B.: Knippstangen, Kanteisen, Rollknippstangen, Rollen oder Walzen, Wälzwagen und Transportfahrwerke | ||||||||||||
kein Wechsel zwischen Arbeitstätigkeiten | ____________________________ | ||||||||||||
Rumpfbeugewinkel beim Heben und Tragen über 45° aus der aufrechten Haltung | Einsatz von handbetriebenen Transportmitteln z.B.: Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen, Heberoller und Hubwagen | ||||||||||||
Lasten auf Grund ihrer Abmessungen nicht handhabbar | Sonderformen: Flaschenkarre, Ausführung mit Spezialfahrgestell (Karre wird "treppengängig") | ||||||||||||
Grenzwerte für werdende und stillende Mütter nicht eingehalten | ____________________________ | ||||||||||||
_________________________ | Mitgänger-Flurförderzeug | ||||||||||||
Arbeitstische und Transportmittel mit höhenverstellbaren Arbeits- bzw. Ladeflächen | |||||||||||||
Lasten griffgünstig gestalten | |||||||||||||
Einsatz zusätzlicher Beschäftigter | |||||||||||||
Wechsel zwischen den Arbeitstätigkeiten | |||||||||||||
Kurzpausen | |||||||||||||
negative Einflussfaktoren, wie ruckartige Bewegung, Rumpfverdrehung, Rumpfseitneigung, deutliche Rumpfbeugung und große Griffweiten, vermeiden | |||||||||||||
___________________________ |
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | |||||||
G | M | K | ja/nein | ||||||||
Alle Handwerkszeuge und handgeführten Maschinen | |||||||||||
1.2/10.3 Teile mit gefährlichen Oberflächen, Handhabbarkeit (Handwerkszeuge) | qualitativ hochwertige Werkzeuge (z.B. mit GS-Prüfzeichen) | ||||||||||
nicht geeignet | Auswahl nach ergonomischen Gesichtspunkten (Gewicht, Griff) | ||||||||||
in keinem ordnungsgemäßen Zustand | Griff so gestaltet, dass Abgleiten verhindert ist | ||||||||||
verschmutzt | Handgriffe mit Dämpfungen oder Abfederungen | ||||||||||
scharfkantige und spitze Handwerkszeuge nicht mit einem Schutz versehen (z.B. Aufsteckkappen für Reißnadeln und Stemmeisen) | vor Aufnahme der Arbeit die Werkzeuge kontrollieren | ||||||||||
Handwerkszeuge reinigen (z.B. Öl- und Fettreste am Hammerstiel entfernen) | |||||||||||
unsachgemäße Aufbewahrung | ordnungsgemäßen Sitz der Handgriffe überprüfen | ||||||||||
_________________________ | regelmäßige Pflege und Reinigung | ||||||||||
unbrauchbare Werkzeuge austauschen | |||||||||||
Werkzeuge fachgerecht instand setzen | |||||||||||
Handwerkszeuge geordnet im Werkzeugschrank aufbewahren | |||||||||||
____________________________ | |||||||||||
1.4 Unkontrolliert bewegte Teile (herabfallende Handwerkszeuge) | bei Arbeiten auf Leitern oder Baustellen Handwerkszeuge in festen Taschen aufbewahren - nie in Kleidertaschen tragen | ||||||||||
__________________________ | |||||||||||
Transport in geeigneten Behältnissen | |||||||||||
__________________________ | |||||||||||
7.1 Lärm | Einsatz von lärmarmen Handwerkszeugen | ||||||||||
Beurteilungspegel LAr ≥ 85 dB(A) | Arbeiten so planen, dass Nachbarbereiche nicht betroffen sind | ||||||||||
_________________________ | räumliche Trennung des Arbeitsplatzes | ||||||||||
Lärmbereiche kennzeichnen | |||||||||||
Gehörschutz | |||||||||||
Vorsorgeuntersuchung nach G 20 | |||||||||||
____________________________ | |||||||||||
7.4 Hand-Arm-Schwingungen | anderes Verfahren | ||||||||||
Überbeanspruchung | Einwirkungszeit verringern (Pausen) | ||||||||||
__________________________ | ___________________________ | ||||||||||
9.2 Einseitige Arbeiten | ergonomisch gestaltete Werkzeuge | ||||||||||
häufige und länger andauernde Tätigkeiten mit hoher Bewegungsfrequenz (z.B. Hämmern, Meißeln oder Arbeiten mit Schraubendrehern oder -schlüsseln) | Tätigkeiten wechseln | ||||||||||
____________________________ | |||||||||||
__________________________ |
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | |||||||
G | M | K | ja/nein | ||||||||
Bohren | |||||||||||
1.4 Unkontrolliert bewegte Teile (Bearbeitung von Material) | geeignete Spannvorrichtungen | ||||||||||
wegfliegende Teile | Werkstück fest einspannen | ||||||||||
_________________________ | Schutzbrille | ||||||||||
___________________________ | |||||||||||
3.3 Aerosole | Absaugung | ||||||||||
Staub, besonders quarzhaltiger Staub | Atemschutz | ||||||||||
_________________________ | Vorsorgeuntersuchungen nach G 15, G 26, G 38 | ||||||||||
___________________________ | |||||||||||
Bolzensetzgeräte | |||||||||||
1.4 Unkontrolliert bewegte Teile (Bearbeitung von Material) | Werkstoffkombinationen beachten | ||||||||||
wegfliegende Teile | geeignete Befestigungsmittel verwenden | ||||||||||
__________________________ | Lage der Befestigung beachten | ||||||||||
__________________________ | Schutzbrille | ||||||||||
Gesichtsschutz | |||||||||||
___________________________ | |||||||||||
5.1 Brandgefährdung | räumliche Abtrennung des Arbeitsplatzes | ||||||||||
explosions- oder zündfähige Stoffe im Bearbeitungsbereich | Entfernen der brennbaren oder zündfähigen Stoffe | ||||||||||
_________________________ | Transport und Lagerung der Treibladungen in geeigneten Behältnissen | ||||||||||
_________________________ | ___________________________ | ||||||||||
Schleifen | |||||||||||
1.1 Ungeschützt bewegte Maschinenteile | Einsatz sicherer Schleifmaschinen | ||||||||||
nicht verkleidete Einzugstellen | Schutzhaube an Maschine | ||||||||||
kein verkleideter Antrieb | ___________________________ | ||||||||||
_________________________ | |||||||||||
1.4 unkontrolliert bewegte Teile | zugelassene Schleifscheiben | ||||||||||
_________________________ | Schutzhaube | ||||||||||
Schutzbrille | |||||||||||
___________________________ | |||||||||||
3.3 Aerosole | Absaugung | ||||||||||
Staub | Lüftung | ||||||||||
_________________________ | Atemschutz | ||||||||||
Vorsorgeuntersuchungen nach G 15, G 26, G 38 | |||||||||||
___________________________ | |||||||||||
5.1 Brandgefährdung | räumliche Abtrennung des Arbeitsplatzes | ||||||||||
brennbare oder zündfähige Stoffe im Bearbeitungsbereich | Entfernen der brennbaren oder zündfähigen Stoffe | ||||||||||
_________________________ | Feuerlöscheinrichtung | ||||||||||
Brandposten | |||||||||||
Brandwache (Nachkontrolle) | |||||||||||
___________________________ | |||||||||||
6.1 Verbrennungen | Abschirmung | ||||||||||
Mitarbeiter | PSA | ||||||||||
benachbarte Arbeitsplätze | ___________________________ | ||||||||||
_________________________ |
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | ||||||||
G | M | K | ja/nein | |||||||||
Transport mit Kran | ||||||||||||
1.1 Ungeschützt bewegte Maschinenteile | Gefahrstellen (z.B. im Bereich von Seilwinden, Unterflaschen, Laufrädern) verdecken | |||||||||||
Fang- und Einzugstellen an drehenden Teilen | sicherer Standort | |||||||||||
_________________________ | Arbeitsbereich freihalten | |||||||||||
Sicherheitskennzeichnung anbringen | ||||||||||||
eng anliegende Kleidung | ||||||||||||
Kopfschutz | ||||||||||||
___________________________ | ||||||||||||
1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen | technische Hilfsmittel | |||||||||||
scharfkantige Teile | Schutzhandschuhe | |||||||||||
_________________________ | Schutzkleidung | |||||||||||
___________________________ | ||||||||||||
1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel | geeignete Einrichtung (z.B. Tragfähigkeit, Lastmoment, Hubhöhe, sichere Lastaufnahme, Reichweite) | |||||||||||
Einrichtung (Winde, Kran, ...) für die sichere Durchführung der Arbeitsaufgabe nicht geeignet | Betriebsanleitung und Betriebsanweisung beachten | |||||||||||
_________________________ | Betriebsvorschriften für Krane aushängen und beachten | |||||||||||
Einsatzbedingungen berücksichtigen | ||||||||||||
sichere Transporttechnologie | ||||||||||||
Montage- und Aufstellvorschriften beachten | ||||||||||||
___________________________ | ||||||||||||
Kran nicht geprüft | Prüfung vor erster Inbetriebnahme durch befähigte Person | |||||||||||
Restnutzungsdauer Hubwerk nicht ermittelt | wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Person | |||||||||||
Bremsen und Notendhalteinrichtungen funktionieren nicht | Prüfung nach wesentlichen Änderungen durch befähigte Person | |||||||||||
_________________________ | verbrauchten Anteil der theoretischen Nutzungsdauer von kraftbetriebenen Seil- und Kettenzügen sowie Kranhubwerken ermitteln (siehe BGV D8) | |||||||||||
Sicht- und Funktionsprüfungen vor Arbeitsbeginn durch den Kranführer | ||||||||||||
___________________________ | ||||||||||||
Geräteführer muss die Steuereinrichtung im Handbereich halten, solange eine Last am Haken hängt | ||||||||||||
Geräteführer, Anschläger oder dritte Personen gefährdet | bei Gefährdung der Sicherheit Betrieb einstellen | |||||||||||
Gefährdungen durch besondere Einsatzbedingungen (z.B. durch festsitzende Lasten, Arbeiten in der Nähe von Freileitungen, mehrere Hebeeinrichtungen/ Winden für eine Last; Personentransport) | Losreißen festsitzender Lasten: | |||||||||||
- | nur gestattet durch Kran mit Überlastsicherung | |||||||||||
- | nicht gestattet durch Fahrzeug- und Turmdrehkrane | |||||||||||
_________________________ | Sicherheitsabstände zu Frei- und Fahrleitungen einhalten | |||||||||||
Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel beachten | ||||||||||||
Sicherheitskennzeichnung | ||||||||||||
___________________________ |
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | |||||||
G | M | K | ja/nein | ||||||||
1.4 Unkontrolliert bewegte Teile | |||||||||||
Lastaufnahmeeinrichtung (LAE) für die zu transportierende Last und zur Verwendung an der Hebeeinrichtung (Winde, Kran, ...) nicht geeignet | richtige Auswahl der LAE (Tragfähigkeit, Eigenmasse, Neigungswinkel, scharfe Kanten, Schwerpunktlage, Gleitsicherheit) | ||||||||||
verringerte Tragfähigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen und bei chemischen Einflüssen | geeignetes Anschlagen der Last (z.B. Neigungswinkel; Betriebsanleitung; Kennzeichnungen beachten) | ||||||||||
_________________________ | bei Anschlagmittelauswahl beachten: i.d.R. nur zwei Stränge tragend, im Schnürgang nur 80 % der Tragfähigkeit nutzbar | ||||||||||
Lasten mit besonderer Gefährdung nur mit geeigneten LAE transportieren, welche die Last oder die Verpackung nicht beschädigen (z.B. Transportgestelle) | |||||||||||
Anschlagmittel so einsetzen, dass sie durch die Last nicht beschädigt werden (z.B. nicht knoten, Kantenschützer verwenden) | |||||||||||
___________________________ | |||||||||||
Last kann nicht sicher aufgenommen und abgesetzt werden | Stapel lagenweise abtragen | ||||||||||
Quetschgefahr durch unkontrollierte seitliche Bewegung der Last beim Anheben | Einsatz von Stapelzwischenlagen | ||||||||||
Wegrollschutz | |||||||||||
_________________________ | Last nur anheben wenn sich der Kranhaken über deren Schwerpunkt befindet | ||||||||||
___________________________ | |||||||||||
keine beauftragten Personen | Anschläger unterweisen | ||||||||||
_________________________ | Belastungstabellen zur Verfügung stellen | ||||||||||
Betriebsanweisungen | |||||||||||
LAE mit offensichtlichen Mängeln (z.B. Verformungen, Risse, Brüche, Funktionsstörungen) | Prüfungen vor erster Inbetriebnahme, nach Schadensfällen und Instandsetzungen sowie entsprechend der Gefährdungsbeurteilung durch eine befähigte Person | ||||||||||
kraftschlüssig angeschlagene Lasten (z.B. Vakuumhebegeräte) werden ohne zusätzliche Sicherung über Personen hinweg befördert | Prüfnachweis | ||||||||||
LAE vor und während des Gebrauchs auf augenfällige Mängel kontrollieren | |||||||||||
formschlüssig angeschlagene Lasten werden unnötig über Personen hinweg befördert | Hinweis: Kraftschlüssig ist eine Last angeschlagen, wenn Kräfte ständig wirken müssen, um die Last festzuhalten (z.B. Vakuumhebegeräte). In diesem Fall muss eine zusätzliche Sicherung der Last erfolgen (zusätzliche formschlüssige Sicherung oder Zwei-Kreis-System). | ||||||||||
Last ist nicht sicher im Schwerpunkt angeschlagen | |||||||||||
_________________________ | |||||||||||
Beispiele für formschlüssiges Anschlagen: Seile, Ketten, Hebebänder umschließen die Last (Last stürzt bei Energieausfall nicht ab) | |||||||||||
schräg hängende Lasten absetzen und Anschlagmittel korrigieren | |||||||||||
Seil- und Kettenkürzer | |||||||||||
__________________________ | |||||||||||
1.5 Sturz auf der Ebene | sicheren Standort einnehmen | ||||||||||
kein sicherer Standort bzw. Weg für Einweiser, Kranführer, Gerätebediener, Anschläger | Verkehrswege freihalten | ||||||||||
im Winter schnee- und eisfrei halten, abstumpfen | |||||||||||
_________________________ | Sicherheitsschuhe | ||||||||||
__________________________ | |||||||||||
1.6 Absturz | |||||||||||
kein sicherer Zugang zum Arbeitsplatz (z.B. zum Lastanschlagen, Kranaufstieg) | Aufstiege, Treppen und Laufstege entsprechend der Art des Kranes sichern | ||||||||||
_________________________ | beim Anschlagen hoher Lasten geeignete Aufstiege (z.B. Leitern, Hebebühnen) | ||||||||||
PSA gegen Absturz | |||||||||||
__________________________ |
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | |||||||
G | M | K | ja/nein | ||||||||
2.1 Gefährliche Körperströme | Sicherheitsabstände im Bereich von Schleifleitungen einhalten | ||||||||||
Schleifleitungen im Handbereich nicht gegen zufälliges Berühren geschützt | Lasten in ausreichendem Abstand lagern | ||||||||||
Annäherung an aktive Leitungen (Überlandleitungen) | Sicherheitsabstände zu aktiven Leitungen einhalten | ||||||||||
_________________________ | Leitungen freischalten | ||||||||||
__________________________ | |||||||||||
5.1/5.2 Brand- und Explosionsgefährdung | Einsatzbedingungen beachten | ||||||||||
Einrichtung (z.B. Winde, Kran, Hubgerät) für den Einsatz bei Brand- oder Explosionsgefährdung nicht geeignet | Explosionsschutzdokument beachten | ||||||||||
_________________________ | __________________________ | ||||||||||
8.1 Klima | beheizte Kabine | ||||||||||
Fahrer ungünstiger Witterung ausgesetzt | PSA | ||||||||||
_________________________ | __________________________ | ||||||||||
8.3 Raumbedarf, Verkehrswege | |||||||||||
Sicherheitsabstand von 0,50 m zwischen kraftbetriebenen Teilen des Kranes und Teilen der Umgebung nicht eingehalten | Sicherheitsabstand gewährleisten und betriebsbedingt nicht einschränken | ||||||||||
_________________________ | Ausnahmegenehmigung für geringere Sicherheitsabstände | ||||||||||
Lagergut darf nicht in die Transportwege ragen | |||||||||||
__________________________ | |||||||||||
13.1 Arbeitsablauf | |||||||||||
Betrieb der Geräte bzw. Krananlagen nicht geregelt | Betriebsanweisung unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten aufstellen (z.B. für Regalbedienkrane) | ||||||||||
keine Kontrolle des Kranes vor Aufnahme des Betriebes | |||||||||||
_________________________ | Vor Beginn der Kranarbeit: | ||||||||||
Kran auf augenfällige Mängel kontrollieren (z.B. keine losen Gegenstände oder Werkzeuge auf dem Kran), keine offensichtlichen Beschädigungen und Mängel (z.B. Tragwerk, Tragmittel, Steuereinrichtungen) | |||||||||||
überzeugen, dass alle Stellteile der Steuereinrichtungen auf Null stehen bzw. dass sich Steuereinrichtungen mit Drucktasten nicht in der "Ein-" Stellung befinden | |||||||||||
Funktion der Sicherheitseinrichtungen (insbesondere Notendhalteeinrichtung, Not-Halt und Bremsen) überprüfen | |||||||||||
Hubseil (soweit möglich) und Unterflasche auf augenfällige Mängel überprüfen | |||||||||||
__________________________ | |||||||||||
Verständigung zwischen Kranführer und Anschläger nicht möglich | eindeutige Handzeichen nach DIN 33409 | ||||||||||
_________________________ | Sprech- und Funkverbindung | ||||||||||
__________________________ | |||||||||||
nach Beendigung der Kranarbeit gehen vom Kran Gefährdungen aus | Lastaufnahme- und Anschlagmittel ablegen oder mit Unterflasche so hoch heben, dass nichts mehr in den Verkehrs- oder Arbeitsbereich ragt | ||||||||||
Gefährdungen bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten | Kran in Abstellposition fahren | ||||||||||
_________________________ | Kran am Netzanschlussschalter ausschalten und abschließen | ||||||||||
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten: | |||||||||||
Kran abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern | |||||||||||
sichere Aufstiege benutzen | |||||||||||
Kran darf nicht von Nachbarkranen angefahren werden | |||||||||||
Freigabe des Kranes nur durch den Unternehmer, nachdem die Arbeiten endgültig abgeschlossen sind, der gesamte Kran wieder in sicherem Zustand ist und alle an den Arbeiten Beteiligten den Kran verlassen haben | |||||||||||
__________________________ | |||||||||||
13.3 Qualifikation | nur Beschäftigte einsetzen, die körperlich und geistig geeignet sind (Betriebsarzt beratend einbeziehen) | ||||||||||
Kranführer, Windenführer nicht qualifiziert | |||||||||||
notwendige Informationen zur Durchführung der Arbeitsaufgabe stehen nicht zur Verfügung | Kranfahrer mind. 18 Jahre alt und zuverlässig, je nach Kranart, Kranarbeit und betrieblichem Umfeld ausbilden und unterweisen | ||||||||||
_________________________ | Vorsorgeuntersuchung nach G 25 | ||||||||||
_________________________ | __________________________ | ||||||||||
13.5 Verantwortung | Beauftragung des Kran- bzw. Geräteführers | ||||||||||
Verantwortung nicht eindeutig geregelt | Verantwortung regeln | ||||||||||
kein Koordinator bei besonderen Einsatzbedingungen | Koordinator festlegen | ||||||||||
_________________________ | __________________________ |
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | |||||||
G | M | K | ja/nein | ||||||||
Transport mit Flurförderzeugen, Radladern und anderen Arbeitsgeräten | |||||||||||
1.1 Ungeschützt bewegte Maschinenteile | Schutzeinrichtungen am Flurförderzeug anbringen (z.B. Antriebsverdeckungen, Stützrollenabweiser bei Gabelstapler) | ||||||||||
Schutzeinrichtungen nicht vollständig angebracht | |||||||||||
_________________________ | __________________________ | ||||||||||
1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel | Kontrolle Betriebs- und Verkehrssicherheit vor Arbeitsbeginn | ||||||||||
Flurförderzeug | Betriebs- und Verkehrssicherheit herstellen | ||||||||||
nicht betriebs- und verkehrssicher | auf bestimmungsgemäße Verwendung achten (z.B. Fahrzeuge nicht mit Gabelstapler anschieben) | ||||||||||
keine bestimmungsgemäße Verwendung | Zündschlüssel bei Verlassen abziehen | ||||||||||
kann unbefugt benutzt werden | Feststellbremse, Vorlegeklötze (z.B. schiefe Ebene) | ||||||||||
nicht gegen Wegrollen gesichert | bei Sichtbehinderung beauftragter Einweiser | ||||||||||
keine ausreichende Sicht | drehbarer Fahrersitz | ||||||||||
_________________________ | Sichthilfseinrichtungen anbringen | ||||||||||
__________________________ | |||||||||||
1.4 Unkontrolliert bewegte Teile | Lastschwerpunkt-Diagramm beachten | ||||||||||
Last nicht sicher aufgenommen | Gabelstapler nicht überlasten | ||||||||||
Last kann nicht sicher abgesetzt werden | nicht versuchen, die Tragfähigkeit des Gabelstaplers durch Anbringen zusätzlicher Gegengewichte zu erhöhen | ||||||||||
herabfallende Lasten | |||||||||||
Anbaugeräte nicht bestimmungsgemäß eingesetzt | Last sicher aufnehmen (Last an den Gabelrücken anlegen, Last so weit wie möglich mit den Gabel-zinken unterfahren und auf beide Gabelzinken gleichmäßig verteilen) | ||||||||||
keine Prüfung der Anbaugeräte | |||||||||||
_________________________ | nicht richtig gepackte Lasten nicht aufnehmen | ||||||||||
vor Fahrtbeginn Hubmast nach hinten neigen | |||||||||||
Last immer bergseitig führen | |||||||||||
Kurven mit mäßiger Geschwindigkeit und möglichst großem Radius durchfahren | |||||||||||
nicht auf geneigter Fahrbahn wenden | |||||||||||
beim Stapeln von Paletten auf Standsicherheit und höchstzulässige Bodenbelastung achten | |||||||||||
Lager und Stapel nur sicher errichten oder abtragen | |||||||||||
Aufenthalt unter der Last verboten | |||||||||||
Fahrerschutzdach (Gabelstapler mit > 1,80 m Hub) | |||||||||||
Lastschutzgitter | |||||||||||
Durchfahrhöhe beachten | |||||||||||
PSA | |||||||||||
Einsatz von Anbaugeräten nach Betriebsanleitung, Prüfung | |||||||||||
_________________________ | |||||||||||
1.6 Absturz | Absturzkanten (z.B. Rampen) beachten | ||||||||||
ungeeignete Transportwege | Tragfähigkeit (z.B. von Decken, Kanälen) beachten | ||||||||||
Absturz- und Umsturzgefahr | Transportwege ausreichend befestigen | ||||||||||
_________________________ | Bereifung anpassen | ||||||||||
Kippsicherung | |||||||||||
Fahrverhalten (z.B. in Kurven) anpassen | |||||||||||
Arbeitsgangbreiten entsprechend Betriebsanleitung | |||||||||||
Gabelstapler mit Rückhalteeinrichtung für Fahrer | |||||||||||
_________________________ |
G-Faktor | Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung | Gefährdung bewerten | Maßnahmen | Bearbeiter/ | Termin | wirksam | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Risiko | Handl.- bedarf | Berater | erledigt | ja/nein | |||||||
G | M | K | ja/nein | ||||||||
2.1 Gefährliche Körperströme | Prüfung durch befähigte Person | ||||||||||
elektrische Betriebsmittel nicht geprüft | Mängel melden und beseitigen lassen | ||||||||||
Mängel am Stapler (z.B. Schäden an der Isolierung, defekte Kabel, fehlende Abdeckungen an den Batterieklemmen) | Schutzabdeckungen anbringen | ||||||||||
Beschäftigte unterweisen | |||||||||||
Beschäftigte im Umgang mit Batterien nicht unterwiesen | Sicherheitsabstände einhalten | ||||||||||
Batterieklemmen sitzen nicht fest | _________________________ | ||||||||||
keine Sicherheitsabstände zu elektrischen Leitungen | |||||||||||
_________________________ | |||||||||||
3.1 Gase | Einsatz von Flurförderzeugen mit Elektroantrieb | ||||||||||
Gefährdung durch Einsatz von Flurförderzeugen mit Verbrennungsmotoren in geschlossenen Räumen | Abgasreinigungsanlagen (z.B. geregelter 3-Wege-Kat. bei Otto- und Treibgasmotoren) | ||||||||||
verkürzte Wartungszyklen | |||||||||||
_________________________ | Räume belüften | ||||||||||
Betriebsanleitungen der Flurförderzeuge beachten | |||||||||||
_________________________ | |||||||||||
3.3 Aerosole | Einsatz von Flurförderzeugen mit Elektroantrieb | ||||||||||
Dieselmotoremissionen | Flurförderzeug mit Rußfilter | ||||||||||
_________________________ | regelmäßig Filter reinigen bzw. austauschen | ||||||||||
Räume belüften | |||||||||||
_________________________ | |||||||||||
3.4 Flüssigkeiten | Batterieladestellen und -räume einrichten | ||||||||||
Gefährdungen durch Batterieflüssigkeit | geeignete Behälter | ||||||||||
_________________________ | säurefeste PSA (z.B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Gummischürze, Sicherheitsschuhe) | ||||||||||
Augenspülflasche | |||||||||||
_________________________ | |||||||||||
5.1/5.2 Brand- und Explosionsgefährdung | Sichtkontrolle Kraftstoffanlage | ||||||||||
Kraftstoffanlage des Flurförderzeuges nicht dicht | Rauchverbot | ||||||||||
Anforderungen für den Einsatz mit Treibgasantrieb (Flüssiggas) nicht eingehalten | vorgeschriebene Treibgasflasche sicher befestigen | ||||||||||
Ladestellen und -stationen nicht ausreichend belüftet | Treibgasflaschen nur über Erdgleiche wechseln | ||||||||||
Betrieb nach Betriebsanleitung | |||||||||||
Zündquellen beim Einsatz von Flurförderzeugen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen | Wartungszyklen des Treibgasantriebes einhalten | ||||||||||
Bedingungen für Transport- und Lagerarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen nicht eingehalten | Lüftungsbedingungen der Ladestellen entsprechend der Batteriegröße und -anzahl | ||||||||||
_________________________ | Einsatzkoordinierung in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen | ||||||||||
Explosionsschutzdokument beachten | |||||||||||
_________________________ | |||||||||||
7.3 Ganzkörperschwingungen | Flurförderzeug (z.B. Gabelstapler) mit geringen Beschleunigungswerten | ||||||||||
Flurförderzeug mit hohen Beschleunigungswerten | |||||||||||
ungeeignete Transportwege | schwingungsmindernde Maßnahmen am Fahrzeug (z.B. schwingungsmindernder Sitz) | ||||||||||
_________________________ | geeignete Transportwege auswählen und instand halten und dadurch auf den Gabelstapler übertragene Schwingungen reduzieren | ||||||||||
_________________________ | |||||||||||
8.3 Raumbedarf/Verkehrswege | auf beiden Seiten des Gabelstaplers bzw. des Ladegutes zur Grenze des Verkehrsweges einen Sicherheitsabstand von mind. 0,50 m einhalten | ||||||||||
Sicherheitsabstand nicht eingehalten | |||||||||||
Verkehrsweg mit Transportgut verstellt | |||||||||||
keine festgelegten Verkehrswege | kein Transportgut auf Verkehrswegen abstellen | ||||||||||
keine ausreichende Sicht | Verkehrswege für Gabelstapler festlegen | ||||||||||
_________________________ | aufgenommene Last darf Sicht nicht beeinträchtigen | ||||||||||
_________________________ | |||||||||||
13.3 Qualifikation | Gabelstaplerfahrer müssen mind. 18 Jahre alt sein, geistig und körperlich geeignet sein (Eignung feststellen, z.B. Vorsorgeuntersuchung nach G 25), theoretisch und praktisch ausgebildet sein, eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben | ||||||||||
nicht ausreichend | |||||||||||
Fahrer nicht vom Unternehmer beauftragt | |||||||||||
_________________________ | |||||||||||
Beschäftigten mit der Führung des Staplers schriftlich beauftragen (z.B. innerbetrieblicher Fahrausweis) | |||||||||||
Unterweisung zum Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen | |||||||||||
_________________________ | |||||||||||
13.6 Organisation | Betriebsanweisung für Flurförderzeuge unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen | ||||||||||
keine Betriebsanweisung | |||||||||||
Sonderbetrieb nicht geregelt | Betriebsanweisungen für Sondereinsätze (z.B. Ziehen von Anhängern, Arbeitskorbeinsatz) und betriebliche Einsatzbedingungen (z.B. in Ex-Bereichen) | ||||||||||
keine Bestimmungen zur Mitnahme von Personen | |||||||||||
_________________________ | nur Personen mitnehmen, wenn der Gabelstapler mit einem Beifahrersitz und einem Festhaltebügel ausgerüstet ist, die Person durch die Ladung nicht gefährdet wird und der Unternehmer die Personen als Beifahrer zugelassen hat | ||||||||||
Auf- und Absteigen während der Fahrt verboten | |||||||||||
_________________________ |