DGUV Information 201-037 - Montage von Profiltafeln für Dach und Wand

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Abschnitt 4.3 - Persönliche Schutzausrüstungen und Wetterschutzkleidung

Welche persönlichen Schutzausrüstungen kommen auf Baustellen zum Einsatz?

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Auf Baustellen müssen entsprechend den Gefährdungen z.B.

  • Schutzhelme,

  • Schutzbrillen,

  • Gehörschutz,

  • Schutzschuhe,

  • Schutzhandschuhe,

  • Hautschutz,

  • PSA gegen Absturz sowie

  • Wetterschutzkleidungen (je nach Witterungsbedingungen)

vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und vom Mitarbeiter benutzt werden.

Was ist bei der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zu beachten?

Ist die Möglichkeit eines Absturzes nicht auszuschließen und sind kollektive Schutzeinrichtungen nicht einsetzbar, sind geeignete Auffangsysteme zu wählen.

Ein Auffangsystem besteht immer aus einem Auffanggurt und Teilsystemen (z.B. Verbindungsmittel-Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte), die eine Verbindung zum Anschlagpunkt schaffen.

Der Vorgesetzte legt geeignete Anschlagpunkte fest, unterweist die Beschäftigten und kontrolliert die bestimmungsgemäße Benutzung (entsprechend der Gebrauchsanleitung) der PSA (Bild 4-5).

Das Bild 4-6 zeigt eine unsachgemäße Benutzung von PSA gegen Absturz.

Hinweis:

Das Auffangsystem verhindert nicht den Absturz, sondern es lindert - richtig eingesetzt - die Folgen eines Absturzes.

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Bild 4-5: Sachgerechter Einsatz von PSAgA

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Bild 4-6: Unsachgemäße Benutzung von PSAgA

Worauf kommt es bei der Wetterschutzkleidung an?

Wetterschutzkleidung soll den Mitarbeiter gegen Einwirkungen von Nässe, Wind und Umgebungskälte schützen (Bild 4-7). Die Kleidung muss den Thermoregulationsprozess des menschlichen Körpers unterstützen. Dazu gehört eine hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichte.

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Bild 4-7: Wetterschutzbekleidung