DGUV Information 201-037 - Montage von Profiltafeln für Dach und Wand

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Abschnitt 4.1 - 4
Arbeitsmittel, Ausrüstungen und Einrichtungen

4.1
Elektrische Betriebsmittel

Welche besonderen Anforderungen werden an elektrische Einrichtungen und Betriebsmittel gestellt?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Montagebaustellen sind durch den rauen Baustellenbetrieb und Feuchtigkeit erhöhten Beanspruchungen ausgesetzt und müssen daher auch aus Gründen der elektrisch leitfähigen Umgebung besonderen Anforderungen genügen, z.B.:

  • Versorgung der elektrischen Betriebsmittel von einem besonderen Speisepunkt.

  • Baustromverteiler nach DIN VDE 0660 Teil 501 (Bild 4-1).

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    Bild 4-1: Baustromverteiler

  • Kleinstbaustromverteiler nach DIN VDE 0100 Teil 704 (Bild 4-2).

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    Bild 4-2: Kleinstbaustromverteiler

  • Für elektrische bewegliche Leitungen sind Gummischlauchleitungen H07RN-F bzw. A07RN-F oder gleichwertige Bauarten zu verwenden.

    Für handgeführte Elektrowerkzeuge mit einer Anschlussleitung bis 4 m Länge sind auch die Bauarten H05RN-F bzw. A05RN-F oder gleichwertig zulässig.

  • Leitungsroller müssen schutzisoliert sein und sollen aus Isolierstoff bestehen. Sie besitzen eine Überhitzungsschutzeinrichtung. Steckdosen sind spritzwassergeschützt auszuwählen (Bild 4-3).

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    Bild 4-3: Leitungsroller

  • Bauleuchten müssen mindestens sprühwassergeschützt, Handleuchten müssen schutzisoliert und strahlwassergeschützt ausgeführt sein.

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor jedem Einsatz durch den Anwender sowie durch eine Elektrofachkraft regelmäßig zu prüfen.