Abschnitt 3.4 - Forderungen aus Unfallverhütungsvorschriften
In Abhängigkeit von den durchzuführenden Arbeiten bei der Montage/Demontage von Fahrtreppen und Fahrsteigen sind
Befestigungspunkte (Lastabtragungspunkte) für Gerüste am Gebäude,
Anschlagpunkte für Hub- und Zuggeräte
und
Anschlagpunkte für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
planerisch, statisch und organisatorisch zu berücksichtigen.
Siehe Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22) in Verbindung mit der Normenreihe
DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste",
DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen"
und
DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" sowie die BG-Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" (BGI 663).