DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

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Anhang 4 - Checkliste für den Gerüstbenutzer zur Überprüfung von Arbeits- und Schutzgerüsten

(Auszug aus der BG-Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" [BGI 663])

Datum: _______________
Auftraggeber/Gerüstbenutzer: ___________________________________________________________
Gerüstersteller: _______________________________________________________________________
Bauvorhaben: ________________________________________________________________________
ÜberprüfungOhne MangelMangel
(welcher)
Verwendungszweck
(geeignet z.B. für Maurerarbeiten, Stuck- und Putzarbeiten, Malerarbeiten)
Ist das Gerüst an sichtbarer Stelle, z.B. Aufstieg, gekennzeichnet
-Arbeitsgerüst oder Schutzgerüst nach
DIN EN 12811/DIN 4420
-Lastklasse und Nutzlast, Breitenklasse
-Gerüstersteller
Wurden Prüfung und Freigabe dokumentiert?
(z.B. durch Prüfprotokoll oder Kennzeichnung nach Anhang 2)
Stand- und Tragsicherheit
Ist die Stand- und Tragsicherheit zum Zeitpunkt der jeweiligen Inbetriebnahme durch den Auftraggeber bestätigt?
Arbeits- und Betriebssicherheit
Sind sichere Zugänge oder Aufstiege, z.B. innen liegende Leitergänge oder Treppentürme, vorhanden?
Ist jede genutzte Gerüstlage vollflächig mit Belägen, z.B. Rahmentafeln oder Bohlen, ausgelegt?
Sind die Gerüstbeläge und -bohlen so verlegt, dass sie weder wippen noch ausweichen können und sind sie gegen Abheben gesichert?
Ist bei der Einrüstung einer Bauwerksecke der Belag in voller Breite herumgeführt?
Sind Belagelemente unbeschädigt, z.B. nicht eingerissen, eingeschnitten, angefault?
Sind alle Gerüstlagen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe mit einem 3-teiligen Seitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett) versehen?
Ist der 3-teilige Seitenschutz auch an Stirnseiten und Öffnungen angebracht?
Ist ein maximaler Wandabstand von 30 cm eingehalten?
(falls nicht, ist auch hier Seitenschutz erforderlich)
Anforderungen an Fang- und Dachfanggerüste
Ist bei Dachfanggerüsten die Belagfläche mindestens 0,60 m breit?
Liegt der Belag des Dachfanggerüstes nicht tiefer als 1,50 m unter der Traufkante?
Beträgt der Abstand zwischen Schutzwand und Traufkante mindestens 0,70 m?
Besteht die Schutzwand aus Netzen oder Geflechten?
Ist bei Fanggerüsten die Belagfläche mindestens 0,90 m breit?
Liegt der Belag des Fanggerüstes nicht tiefer als 2,00 m unter der Absturzkante?
Sonstige Anforderungen
Sind spannungsführende Leitungen oder Geräte im Gerüstbereich abgeschaltet, abgedeckt oder abgeschrankt?
Ist die Beleuchtung zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs gewährleistet?
Ist am Gerüst beim Einsatz im öffentlichen Bereich ein Schutzdach vorhanden?
Angaben über die fachgerechte Ausführung von Gerüsten können den Bausteinen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entnommen werden.
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Datum
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Unterschrift (befähigte Person)