Abschnitt 9.7 - Sicherung gegen unbefugte Inbetriebsetzung
Vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten ist die Fahrtreppe bzw. der Fahrsteig durch Betätigen des Betriebshalts außer Betrieb zu nehmen und gegen irrtümliches bzw. unbefugtes Benutzen zu sichern.