DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

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Abschnitt 9.5 - An- und Abmeldung beim Betreiber

Vor Arbeitsaufnahme an einer Fahrtreppe bzw. einem Fahrsteig hat sich der Mitarbeiter des Instandhaltungsunternehmens beim Betreiber oder dessen Vertreter anzumelden und ihn über den Arbeitsumfang und die voraussichtliche Arbeitsdauer zu informieren. Nach Abschluss der Arbeiten hat eine Abmeldung zu erfolgen.

Vertreter des Betreibers kann z.B. der Hausmeister oder der Pförtner sein.

Hinsichtlich Alleinarbeitsplätze siehe auch Abschnitt 2 Nr. 1.