DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.5 - Sicherung nach Abschluss der Montage

6.5.1
Nach Abschluss der Montage bzw. bei Montageunterbrechungen sind Fahrtreppen und Fahrsteige gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

Dies wird z.B. durch Wiederverschließen der Transportverpackung, Sicherung der Zu- und Abgänge erreicht.

6.5.2
An den Auflagepunkten sind Absturzsicherungen der Baustelle zu schließen, mindestens mit Seitenschutz nach DIN EN 12811-1, bestehend aus Geländerholm Zwischenholm und Bordbrett.

6.5.3
Besteht die Möglichkeit des Zuganges von nicht auf der Baustelle beschäftigten Personen, so muss die Absturzsicherung den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen.

Die Möglichkeit des Zugangs besteht z.B. bei der Modernisierung einer Fahrtreppe oder eines Fahrsteiges in einem öffentlichen Gebäude, z.B. Kaufhaus. Es wird empfohlen, eine vollflächige Absperrung zu errichten.

6.5.4
Vor dem Verlassen der Baustelle durch den Montagebetrieb ist der ordnungsgemäße und sichere Zustand der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges, insbesondere die Sicherung gegen Absturz von Personen, zu dokumentieren.

Dies wird z.B. erreicht durch ein Übergabeprotokoll, in dem der Bauleiter, der Bauherr oder ein Mitarbeiter eines beteiligten Gewerkes das sicherheitsgerechte Beenden der Rohmontage bestätigt. Auch das Festhalten des Istzustandes durch Fotos kann hilfreich sein.