DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

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Abschnitt 6.2 - Einbringungsplan

Es ist sicherzustellen, dass alle Transportschritte für das Einbringen der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges - vom Transportfahrzeug bis in die Auflager - im Gebäude detailliert geplant werden.

Dazu gehören z.B.:

  • Abstimmung mit der Transportfirma,

  • Bereitstellung geeigneter Transportmittel,

    Abstimmung mit der Bauleitung bzw. mit dem Bauherrn (Baufreiheit gewährleisten; Fremdgewerke dürfen durch den Transport nicht gefährdet werden, sie dürfen den Transport nicht behindern),

  • Sicherstellung der lichten Öffnungen im Gebäude.