Abschnitt 6.2 - Einbringungsplan
Es ist sicherzustellen, dass alle Transportschritte für das Einbringen der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges - vom Transportfahrzeug bis in die Auflager - im Gebäude detailliert geplant werden.
Dazu gehören z.B.:
Abstimmung mit der Transportfirma,
Bereitstellung geeigneter Transportmittel,
Abstimmung mit der Bauleitung bzw. mit dem Bauherrn (Baufreiheit gewährleisten; Fremdgewerke dürfen durch den Transport nicht gefährdet werden, sie dürfen den Transport nicht behindern),
Sicherstellung der lichten Öffnungen im Gebäude.