DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

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Abschnitt 4.7 - Umgang mit Gefahrstoffen

4.7.1
Werden bei Montage-, Demontage- und Instandhaltungsarbeiten Gefahrstoffe verwendet, hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei ist vorrangig zu prüfen, ob der Gefahrstoff durch einen Stoff mit geringerem gesundheitlichen Risiko ersetzt werden kann.

Gefahrstoffe sind Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die gefährliche Eigenschaften nach § 3a Chemikaliengesetz haben und die im Regelfall von den Herstellern mit Gefahrensymbolen nach der Gefahrstoffverordnung (Symbol auf orangefarbigem Hintergrund) gekennzeichnet sind, z.B. Reinigungs-, Konservierungs- und Beschichtungsmittel.

Gefahrstoffe können auch durch den Arbeitsprozess aus nicht gefährlichen Arbeitsstoffen entstehen, z.B. Rauche beim Schweißen und Brennschneiden. Siehe hierzu BG-Information "Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren" (BGI 593).

Gefahren können auch von Stoffen ausgehen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, z.B. infizierte Spritzen oder Fäkalien.

Gefahren können auch von Stoffen in Altanlagen ausgehen, z.B. asbesthaltige Verkleidung.

4.7.2
Die Gefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und Erste-Hilfe-Maßnahmen sind gemäß Gefahrstoffverordnung und Technischen Regeln für Gefahrstoffe in einer Betriebsanweisung zu erfassen, auf deren Grundlage die Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit regelmäßig wiederkehrend, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen sind.

Bei der Gefährdungsbeurteilung und Erstellung der Betriebsanweisungen sind die Sicherheitsdatenblätter zu beachten. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 8 der Gefahrstoffverordnung, dass der Gefahrstoff sowie der Umgang mit ihm in Schutzstufe 1 eingeordnet werden kann, so sind die Schutzmaßnahmen nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 500 "Schutzmaßnahmen: Mindeststandards" ausreichend (geringe Stoffmenge am Arbeitsplatz, ausreichend zuträgliche Atemluft, vorbeugender Hautschutz).