DGUV Information 208-028 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 1 - Checkliste "Voraussetzungen zum Einschalten (Ingangsetzen)"

  • Die Wartungsklappen (Bodenabdeckungen) am oberen und unteren Zugang der Fahrtreppe bzw. des Fahrsteigs müssen geschlossen sein.

  • Die Stufen und Kämme müssen gereinigt und frei von Fremdkörpern (Wasser, Eis, Schnee, Sand, Schmutz, Reinigungsmittel, Chemikalien, Steine, Nägel und dergleichen) sein.

  • Die Sockelabdeckprofile müssen sicher und ohne Spalt befestigt sein.

  • Die Sockelbleche dürfen nicht beschädigt oder verschoben sein.

  • Die Abweiserbürsten (unter anderem Sockelblechbürsten, Handlaufeinlaufbürsten, oder dergleichen) dürfen nicht beschädigt sein.

  • Die Glaselemente der Ballustrade von Fahrtreppen bzw. Fahrsteigen müssen unbeschädigt sein.

  • Die Innenverkleidungen bzw. Außenverkleidungen müssen unbeschädigt sein.

  • Die Kämme müssen in einwandfreiem Zustand sein und dürfen keine gebrochenen oder verbogenen Zähne aufweisen.

  • Der Handlauf darf keine Einschnürungen oder Beschädigungen aufweisen.

  • Es dürfen keine Schäden an der Fahrtreppe bzw. dem Fahrsteig ersichtlich sein (unter anderem die Spalten bei den Glasbalustraden prüfen, Beeinträchtigungen durch Vandalismus oder dergleichen).

  • Die Beleuchtungseinrichtung an der Fahrtreppe bzw. dem Fahrsteig und den Zugängen müssen betriebsbereit sein.

  • Stauräume müssen vorhanden und frei von Mobiliar und Einbauten sein.

  • Der Zugang zur Fahrtreppe bzw. zum Fahrsteig muss frei von Hindernissen sein.

  • Die Fahrtreppe bzw. der Fahrsteig muss frei von Hindernissen sein.

  • Der gesamte Bereich seitlich und über dem Handlauf der Fahrtreppe bzw. des Fahrsteigs muss immer frei von Hindernissen sein.

  • Die lichte Höhe über der Fahrtreppe (2,3 m) muss immer frei von Hindernissen sein, ein Hineinragen von Gegenständen ist verboten.

  • Die Benutzungshinweise (Piktogramme) müssen am oberen und unteren Zugang der Fahrtreppe bzw. des Fahrsteigs gut sichtbar angebracht sein.

  • Bei Fahrtreppen mit intermittierendem Betrieb (selbsttätiges Ingangsetzen durch Benutzer) ist die Funktion der Fahrtrichtungsanzeige und der Lichtschranken oder der Vorraumüberwachung zu prüfen. Bei Fahrtreppen mit Wiederbereitschaftsschaltung ist zusätzlich deren Funktion zu überprüfen.