DGUV Information 208-028 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb

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Abschnitt 7.3 - Regelmäßige Prüfungen

Zur Sicherstellung eines ungestörten Betriebes von Fahrtreppen und Fahrsteigen sind diese täglich und vor jedem Einschalten durch den Bediener auf ordnungsgemäßen Zustand wie folgt zu prüfen:

  1. 1.

    Prüfung vor dem Einschalten

    • Alle Stufen, Sockel und Kammsegmente sind in Ordnung.

    • Flurplatten (Abdeckplatten) sind ordnungsgemäß eingelegt,

    • Zu- und Abgänge sind frei passierbar und nicht verunreinigt.

    • Keine Person und keine Gegenstände befinden sich auf der Fahrtreppe bzw. dem Fahrsteig.

  2. 2.

    Prüfung nach dem Einschalten

    Bei der Prüfung sollte mindestens ein Stufenbandumlauf beobachtet werden.

    Dabei besonders achten auf:

    • unruhigen Lauf,

    • anormale Geräusche (z.B. Stufeneinlauf),

    • beschädigte Stufen/Kämme,

    • beschädigte Handläufe,

    • fehlende Stufen.

  3. 3.

    Handläufe müssen synchron zum Stufenband (2 Prozent Voreilung sind zulässig) mitlaufen.

  4. 4.

    Fahrtrichtungssymbole, Kamm- und Stufenspaltbeleuchtung müssen, soweit vorhanden, aufleuchten. Weiterhin sollte der Zustand der Fahrtreppen bzw. Fahrsteige mindestens einmal täglich auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel überprüft werden.

  5. 5.

    Einkaufswagen, die auf Fahrsteigen benutzt werden, sind zu überprüfen,

    • ob alle vier Rollen auf dem Fußboden aufsetzen,

    • ob die Rollen unbeschädigt und leichtgängig sind

      und

    • ob der Bremsmechanismus der Rollen gewährleistet ist.