DGUV Information 208-028 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb

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Abschnitt 5.4 - Gebots- und Informationszeichen

Die Benutzer der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs sind durch Gebotszeichen (siehe Bild 15) auf richtiges Verhalten hinzuweisen.

Eine Auswahl von Gebotszeichen enthält Anhang 2.

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Bild 15: Gebotszeichen "Kleinkinder festhalten"

Werden Einkaufswagen auf dem Fahrsteig benutzt, ist z.B. durch Informationszeichen (siehe Bild 16), auf richtiges Verhalten hinzuweisen.

Z. B. sollte sich beim Mitführen von Einkaufswagen auf Fahrsteigen nicht am Handlauf, sondern am Handgriff des Einkaufswagens festgehalten werden.

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Bild 16: Benutzerhinweise