Abschnitt 3.9 - Kennzeichnung
Auf die sichere Benutzung von Fahrtreppen und Fahrsteigen ist durch geeignete Informations- und Sicherheitszeichen hinzuweisen.
Auswahl geeigneter Informations- und Sicherheitszeichen siehe Anhang 2.
Bild 10: Informations- und Sicherheitszeichen