DGUV Information 214-023 - Nur (nicht um-) kippen Leitfaden für Fahrer und Unternehmer, damit der Kippsattel beim Kippen nicht umkippt

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Abschnitt 1.4 - 1.4 Fahrzeugauswahl

Ist Kipper gleich Kipper? Sicherlich nicht. Jeder kennt wackelige und stabile Fahrzeuge. Nach der DIN 70073 werden Kippsattelanhänger nach Durchlaufen einer Prüfung bei den herstellenden Unternehmen in verschiedene Kategorien eingeteilt. Fahrzeuge der höchsten Kategorie A eignen sich z. B. zum Kippen auf tragfähigen Flächen, auf denen mit Unebenheiten gerechnet werden muss (typischer Baustelleneinsatz). Fahrzeuge der Kategorie B dürfen hingegen nur auf waagerechten, ebenen und tragfähigen Flächen (z. B. auf Straßen oder Betriebshöfen mit befestigtem Untergrund) gekippt werden.

Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass das Fahrzeug während des Kippens auf einem ebenen, befestigten Untergrund steht. Fahrzeuge der Kategorie A besitzen jedoch mehr Sicherheitsreserven, die mögliche Umsturzfaktoren in gewissem Umfang ausgleichen können. Reserven sind aber etwas für den Notfall und nichts für den täglichen Gebrauch!

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Übrigens: Ein Verfahren in angehobener Stellung der Kippmulde ist nicht Bestandteil der Prüfungen nach DIN 70073 und von den herstellenden Unternehmen in der Regel auch nicht zugelassen.