DGUV Information 214-022 - Industriereinigung Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Absaugarbeiten im Vakuum und Volumenstrom

Vor der Arbeitsaufnahme muss die Werkstoffverträglichkeit des geförderten Stoffs gegenüber allen Systemkomponenten überprüft werden. Sofern die Systemkomponenten noch mit Restanhaftungen anderer Stoffe verschmutzt sind, ist darüber hinaus zu prüfen, ob es nicht zu gefährlichen Wechselwirkungen der verschiedenen Stoffe kommen kann.

3.3.1
Luftförderanlagen

Luftförderanlagen werden eingesetzt zur Befüllung und Entleerung von:

  • Tanks und Behältern

  • Becken, Gruben, Kanälen

  • Kolonnen, Reaktoren

  • Gebinden

Die Luftförderanlage ist ein Sauglader, der mittels Unterdruckluftstrom das Fördern von Medien verschiedener Konsistenzen aus Tiefen und über Strecken ermöglicht. Ideale Fördermedien sind trockene, staubförmig-feste oder flüssigschlammige Stoffe. Außerdem ist es möglich, zuvor aufgenommene Fördermedien auf höher gelegene Entladestellen zu verblasen.

Bei vertikal verlegten Schlauch- oder Rohrleitungen sind die Abreißgewichte der Schlauchverbindungen zu beachten, das Gewicht der Materialsäule im Schlauch ist dabei immer mit zu berücksichtigen.

Durch Druckschwankungen und großteiliges angesaugtes Material sind heftige Schlauchbewegungen möglich. Die Schlauchleitung muss daher im Verlauf mehrfach abgefangen werden.

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Abb. 3-14: Einfache Abfangung mit Seilschlinge gegen das unkontrollierte Umherschlagen des Schlauches

Ein besonders wichtiger Aspekt bezüglich der sicheren Handhabung im Vorfeld der Arbeitsaufnahme ist die Berücksichtigung der möglichen elektrostatischen Aufladung durch Reibungsvorgänge beim Saugen oder Blasen. Eine ausreichende Erdung aller Anlagenkomponenten ist sicherzustellen.

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Abb. 3-15: Vor allem beim Saugen trockener Güter sind elektrostatische Aufladungen möglich. Mindest-Schutzmaßnahme ist die Erdung aller beteiligten Komponenten.

In explosionsgefährdeten Bereichen sind gegebenenfalls andere Fördermechanismen auszuwählen.

Es muss sichergestellt sein, dass das Einsaugen von Körperteilen und Kleidungsstücken in den Saugschlauch nicht möglich ist: Das Schlauchende ist mit einem entsprechenden Schutzgitter zu versehen. Am Saugkopf muss außerdem die Möglichkeit bestehen, die Anlage mittels Not-Aus zu stoppen.

Der Bediener des Schlauches ist in der Regel hohen Staubkonzentrationen ausgesetzt. Zur Schutzkleidung gehören neben geeigneten Schuhen

  • Schutzanzug mit Kapuze, gegebenenfalls Helm

  • Augenschutz

  • Gehörschutz

  • Handschuhe

  • Atemschutz

Bei der Auswahl der Kleidung und des Atemschutzes ist zu berücksichtigen, welche Gefahrstoffe im Staub enthalten sind oder sein können. Dies erfordert erschöpfende Auskünfte des Auftraggebers (siehe Abschnitt 4.2 Gefahrstoffermittlung).

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Abb. 3-15: Atem- und Körperschutz bei Saugarbeiten. Eine bessere Schutzwirkung als die hier abgebildete FFP-Maske bieten Halb- oder Vollmasken mit Partikelfiltern, z.B. P2, oder: umgebungsluftunabh. Atemschutz (vgl. Strahlerschutzanzug, Abb. 3-10)

Auch der Sicherungsposten muss - den Stäuben entsprechend - geschützt sein!

3.3.2
Saugwagen

Saugwagen werden in der Regel zur Entleerung von:

  • Tanks und Behältern

  • Becken, Gruben, Kanälen

  • Kolonnen, Reaktoren

  • Gebinden sowie zum

  • anschließenden Transport zu entsprechenden Entladestellen eingesetzt

Der Vakuum-Saugwagen ist ein Gerät zum Absaugen und Transportieren von flüssigen, schlammigen bis pastösen Medien. Bei Transporten im öffentlichen Straßenraum sind auch verkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Güterkraftverkehrsgesetz, Gefahrgutbeförderungsgesetz, ADR) und abfallrechtliche Vorschriften zu beachten.

Das erforderliche Vakuum wird durch Vakuumpumpen erzeugt, die die Luft bzw. das Saugmedium durch die Schlauchleitungen, welche an den Behälter angeschlossen sind, saugen. Das Saugmedium verbleibt im Behälterraum, die abgesaugte Luft wird über den Abgasstutzen ins Freie geführt oder gasgependelt.

Eine Muster-Maschinenbetriebsanweisung finden Sie im Anhang.