DGUV Information 214-022 - Industriereinigung Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Vibrationen

Vibrationen gelangen auf unterschiedliche Weise in den menschlichen Körper:

  • Ganzkörperschwingungen werden über Füße, Gesäß und Rücken durch Vibrationen der Anlage oder der Geräte in den Körper eingeleitet.

  • Teilkörperschwingungen werden über Hände und Arme, z.B. beim manuellen Betätigen von Hochdruckreinigern, hochtourigen Bohrern, Meißeln, Fräsen, Sägen, Schneide-, Schleif- und Poliermaschinen eingeleitet.

Vibrierende, von Hand geführte technische Werkzeuge und Maschinen können Durchblutungsstörungen an den Fingern verursachen.

Bei Tätigkeiten an Hochdruckreinigern können Vibrationen auf die Hände übertragen werden; zu erwarten ist dies mit erhöhter Wahrscheinlichkeit bei Geräten mit (asymmetrisch angeordneten) rotierenden Düsen.

Zur Vorbeugung vor Vibrationsbelastungen sind daher nur vibrationsarme Geräte einzusetzen. Lassen sich Tätigkeiten mit der Übertragung von Hand-Arm-Schwingungen auf Grund technischer Erfordernisse nicht vermeiden, müssen die Belastungszeiten in einem engen Rahmen gehalten werden, und die Arbeiten müssen bei Auftreten von Beschwerden wie z.B. Taubheitsgefühl, Muskelschwäche oder Schmerzen sofort unterbrochen werden.

Die Anwendung bergmännischer Verfahren führt ebenfalls zur Übertragung von Schwingungen auf Hände und Arme.

Maßnahmen gegen Belastungen durch Vibrationen:

  • Verfahrensänderung

  • Einsatz schwingungsmindernder Arbeitsmittel

  • Handgriffe mit Dämpfung oder Abfederung

  • Einsatzzeiten reduzieren

  • Kalte Gerätegriffe vermeiden

Anzeichen von Vibrationen an Geräten, die ansonsten vibrationslos waren, müssen sofort als Zeichen für einen möglicherweise sehr gefährlichen Schaden ernst genommen werden.

Sie müssen sofort außer Betrieb genommen und einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.