DGUV Information 214-022 - Industriereinigung Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Biologische Arbeitsstoffe bei Tätigkeiten der Industriereinigung

5.2.1
Bodenarbeiten

Im Boden befinden sich eine Vielzahl von Mikroorganismen. Die meisten sind hygienisch unbedenklich oder besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential. [BGI 583]

Erfahrungsgemäß ist bei Tätigkeiten mit Boden nur mit einer Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 und 2 zu rechnen, wobei die biologischen Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 überwiegen und keine besondere Gefährdung zu erwarten ist, also Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichen.

Weitere Nachforschungen bzw. weiterreichende Sicherheitsmaßnahmen wären z.B. erforderlich bei ehemaligen Standorten der Lederverarbeitung (Möglichkeit von bacillus anthracis - Anthrax/Milzbrand: Risikogruppe 3).

5.2.2
Dauernd oder seit längerem feuchte Bereiche

In Bereichen mit länger andauernder Feuchtigkeit (Wasser) ist praktisch immer mit dem Vorhandensein von Bakterien zu rechnen. Ausnahmen sind, wenn in dem Bereich überhaupt keine oder sehr wenige für Bakterien geeignete Nährstoffe vorhanden sind oder wenn gleichzeitig Stoffe vorhanden sind, die das Wachstum von Bakterien verhindern.

Hier herrscht meist ein charakteristischer Geruch vor, der auf Bakterien hinweist; dieser kann z.B. faulig, erdig, fäkal oder muffig sein.

5.2.3
Abwasser

Vor allem Abwässer, die mit Fäkalien belastet sind, enthalten hohe Konzentrationen an Bakterien, darunter hohe Anteile an solchen, die Magen-Darm-Erkrankungen auslösen können. Im Abwasser treten zusätzlich zu Bakterien als Krankheitserreger auch Protozoen und Würmer auf. Hier sind u.a. der Erreger der Lamblienruhr und der Spulwurm zu nennen. Diese Darmparasiten reichern sich bei der Abwasserbehandlung im Klärschlamm an, so dass vor allem bei Arbeiten mit nicht stabilisiertem (entseuchtem) Klärschlamm eine Gefährdung bestehen kann. Weiterhin können im Abwasser Viren vorhanden sein, vor allem das Hepatitis-A-Virus. Aufgrund der Hauptaufnahmewege der Krankheitserreger über den Mund sowie ferner über Schleimhäute und Atemwege führen alle Arbeiten mit Aerosolentstehung aus Abwasser zu einer Gefährdung. Das sind u.a. alle Arbeiten mit Hochdruckreinigern (z.B. Hochdruckspülreinigung von Kanälen) oder Tätigkeiten im Bereich von (Abwasser-) Becken mit Oberflächenbelüftern. [TRBA 220]

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Abb. 5-1: Absetztrichter in Vorklärbecken

Solche Abwässer sind in der Regel der Risikogruppe 2 zuzuordnen, im Bereich der Industriereinigung aber seltener zu erwarten. Zu beachten ist aber, dass "normales" Abwasser aus den Sanitärbereichen des Auftraggebers den Industrieabwässern beigemischt sein kann!

Jedoch auch in nicht fäkal verunreinigten Industrieabwässern mit hohen Schadstofffrachten ist mit biologischen Arbeitsstoffen zu rechnen, wenn auch in niedrigeren Konzentrationen. Der zu erwartende Gehalt an biologischen Arbeitsstoffen ist unter anderem abhängig von dem Anteil an biologisch abbaubaren Stoffen im Wasser (organische Stoffe wie Holz, Papier, Zellstoff, Öle, Fette, Tenside, Lebensmittelreste).

Aus dem Bereich der häuslichen Wasserverteilung ist das Problem der Verkeimung mit Legionellen bekannt. Abwässer mit nur geringen Verunreinigungen können ebenfalls Legionellen enthalten, wenn dauerhaft ein entsprechender Temperaturbereich eingehalten ist (ca. 20-45 °C). Das Einatmen von mit Legionellen verseuchtem Wassernebel kann schwere, teils tödliche Lungenentzündungen hervorrufen. Daher soll das Einatmen des aus Schachtöffnungen aufsteigenden Aerosols während der (automatischen) Kanalreinigung stets vermieden werden.

Besondere Vorsicht ist außerdem bei Schlachthof- und Krankenhausabwässern geboten. Es sind biologische Arbeitsstoffe bis zur Risikogruppe 3 zu erwarten.

5.2.4
Kreislaufwasser

Bereiche, in denen Wasser (z.B. Reinigungswasser) oder wassermischbare Flüssigkeiten (z.B. Kühl-Schmier-Stoffe) im Kreislauf gefahren werden, sind oft ein geeigneter Lebensraum für Bakterien. In den Totbereichen, Aufbereitungsstufen, Stapelbecken etc. herrschen günstige Bedingungen, und meist besteht auch kein Mangel an Nährstoffen.

Auch in diesen Bereichen ist mit einem deutlichen Geruch zu rechnen, der als Hinweis auf das Vorhandensein biologischer Arbeitsstoffe gelten kann.

5.2.5
Lebensmittel-Produktion

Bei der Herstellung von Nahrungsmitteln werden Mikroorganismen zum Teil gezielt zur Produktion eingesetzt (z.B. Starterkulturen für Käse und andere Milchprodukte, Rohwurst, Wein; Edelschimmel). Diese zum Verzehr bestimmten Mikroorganismen sind (außer bei einer bestehenden Allergie) harmlos und gehören sämtlich der Risikogruppe 1 an. Im Regelbetrieb gelten hohe Hygienestandards, und eine besondere Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe ist ausgeschlossen.

In der Rohstoffverarbeitung, in Zwischenprodukten und bei der betrieblichen Abfall- und Abwasserentsorgung können jedoch möglicherweise pathogene Mikroorganismen (z.B. Lebensmittelverderber wie Schimmelpilze, Salmonellen, Chlamydien u.a.) auftreten. Auch ein technisch bedingter Anlagenschaden oder -stillstand kann zu einem schnellen Wachstum von Bakterien und Schimmelpilzen auf den verbliebenen Lebensmittel- oder Rohstoffresten führen. Diese nicht erwünschten Mikroorganismen werden in der Regel in die Risikogruppen 1 und 2 eingeordnet.

5.2.6
Arbeiten in Raumlufttechnischen Anlagen (RLT)

Je nach Aufbau der raumlufttechnischen Anlage können bei der Instandhaltung unterschiedliche Arbeiten mit Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen anfallen: dies können Filterwechsel sein, aber auch Reinigungsarbeiten oder Reparaturen an Luftwäschern, -kühlern und Luftbefeuchtungseinrichtungen.

Vor allem wenn die Wartungsintervalle nicht eingehalten werden oder die Anlage stark verschmutzt und verkeimt ist, können beispielsweise Schimmelpilze durch die Filtermatten hindurchwachsen oder sich Bakterien im Befeuchterwasser vermehren. Durch die Inhalation von Aerosolen kann es dann bei Instandhaltungsarbeiten zu einer Infektionsgefährdung, aber auch zu allergischen (z.B. durch Schimmelpilzsporen) oder toxischen Gesundheitsschäden (durch Endotoxine) kommen. Je nach Anlagentechnik kann zusätzlich eine Gefährdung durch Legionellen gegeben sein.

Tätigkeiten in RLT sind in Schutzstufe 1 oder 2 einzuordnen.

5.2.7
Zoonosen: Durch Tiere übertragene Krankheiten

Es hat sich gezeigt, dass der Kontakt mit Tieren bzw. deren Überresten auch bei (Industrie-)Reinigungs-Aufgaben eine Rolle spielen kann. Besonders hervorzuheben sind lange nicht betretene Bereiche, in denen sich größere Mengen an Kot und/oder Kadavern ansammeln konnten. Zumindest eine tödliche Infektion einer Reinigungskraft durch Einatmen hoher Konzentrationen an getrocknetem Taubenkot ist bekannt geworden.5

Tabelle 3:
Mögliche Krankheiten durch Kontakt mit Tieren oder deren Ausscheidungen

TrägerÜbertragungswegErreger (Risikogruppe)Krankheit(en)
TaubenkotEinatmen von
aufgewirbeltem Kot
Salmonellen (2),
Listerien
(1-2), Chlamydien
(2) uvm.
Salmonellose,
Listeriose, Ornithose
Diverse TiereEinatmen von aufgewirbeltem Kot; BissMycobacterium tuberculosis (3), Tollwutvirus (3**6)
u.a.
Tuberkulose, Tollwut
NagetiereHantavirus (2-3)Hämorrhagische Fieber
(8-15 % tödl. Ausgang)
Nagetiereyersinia pestis (3)Lungenpest
NagetiereHautkontakt zu UrinLeptospira interrogans (2)Leptospirose
(Morbus Weil/
Weil‚sche Krankheit)

5.2.7.1
Taubenkot

Soll Taubenkot beseitigt werden, sind die Maßnahmen nach der BG-Information: Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot (BGI 892) zu berücksichtigen (Auszug): [BGI 892]

  • Hygiene gemäß TRBA 500

  • Schwarz-weiß-Trennung (geringe Exposition: getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung. Erhöhte Exposition: Zutritt über Schleusenbereich)

  • Gelösten Kot einsaugen (Industriesauger mit Filterpatronen der Kategorie H entsprechend DIN EN 60335-2-65 oder vergleichbare). Muss der Taubenkot vor dem Absaugen durch zusätzliche Maßnahmen zunächst vom Untergrund gelöst werden, ist eine Staubfreisetzung zusätzlich durch Befeuchtung des Materials zu unterbinden. Staubmindernde Arbeitsverfahren zum Lösen verwenden: Schaben, keine Besen, Bürsten, Schrubber

  • Personen mit Hautverletzungen nicht einsetzen

  • Wasserdichte Handschuhe

  • abwaschbare Sicherheitsstiefel

  • luftdurchlässige Einwegschutzkleidung

  • Gebläseunterstützter Atemschutz TM2P oder bei geringfügiger Exposition partikelfiltrierende Halbmaske FFP3

5.2.7.2
Nagetiere, Nagetierkot

Ist die Umsetzung oder Beseitigung von länger gelagertem Altholz (oder sonstigen aufgehäuften Materialien, "Gerümpel") erforderlich, muss an die Möglichkeit von Mäusenestern und Ratten gedacht werden. Durch Bisse dieser Tiere, aufgewirbelten, eingeatmeten Kot oder Hautkontakt zu Urin können Infektionskrankheiten (z.B. Leptospirose, hämorrhagisches Fieber durch Hantaviren) übertragen werden. Schutzmaßnahmen sind u.a. der "Zoonosen-Website" des bayerischen Gesundheitsamtes zu entnehmen. Schutzmaßnahmen sind Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrille, Mundschutz zur Vermeidung von Schmierinfektionen. Grundlage stets: Hygienemaßnahmen nach TRBA 500. [www.lfas.bayern.de]

Nach Tierbissen ist auf jeden Fall umgehend ein Durchgangsarzt aufzusuchen.

Dr. J. Warfolomeow, Tauben - nicht nur Friedensboten!, Tiefbau 05/2001

Risikogruppe 3**: Keine Übertragung über die Luft möglich