BGI 5053 - Lärmmesstechnik Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz

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Abschnitt 2.1 BGI 5053 - 2.1 Unfallverhütungsvorschrift "Lärm"

Die Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" [3] wurde im Dezember 1974 in Kraft gesetzt und hatte in der letzten Fassung vom Januar 1990 Bestand bis zur Verabschiedung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [1] im März 2007. Sie hat sich über viele Jahre in Deutschland bewährt und dazu beigetragen, dass die Lärmbelastungen an vielen Arbeitsplätzen reduziert wurden. In der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" wurden vorrangig technische Lärmminderungsmaßnahmen, z.B. bei der Anschaffung neuer Maschinen und der raumakustischen Gestaltung der Arbeitsräume gefordert. Falls sich Lärmbelastungen nicht vermeiden ließen, war als letzte Möglichkeit der Schutz durch persönliche Schutzausrüstungen, d.h. Gehörschützer, vorgesehen.

Die Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" hatte Vorbildfunktion für die im Jahre 1986 verabschiedete erste Europäische Lärmschutzrichtlinie für den Arbeitsplatz (86/188/EWG) [4], die in ihren wesentlichen Präventionsgrundsätzen der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" entsprach. Die EG-Lärmschutzrichtlinie von 1986 wurde durch die Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" im Jahre 1990 umgesetzt. Diese Unfallverhütungsvorschrift enthielt in den Durchführungsanweisungen zusätzliche, für die betriebliche Praxis nützliche Informationen und Hinweise, die voraussichtlich in Form einer Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regel) oder einer Technischen Regel des Ausschusses Betriebssicherheit (TRBS) erhalten bleiben.