BGI 5053 - Lärmmesstechnik Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz

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Abschnitt 9.1 BGI 5053 - 9.1 Zerlegung der Arbeitsschicht in Tätigkeiten

Wie bereits erläutert, erfordert die tätigkeitsbezogene Messmethode (Strategie 1) eine besonders sorgfältige Arbeitsanalyse (siehe Abschnitt 7), lässt sich andererseits aber mit einem relativ geringen Messaufwand durchführen. Die tätigkeitsbezogene Methode ist immer dann zu empfehlen, wenn sich die typische Arbeitsschicht in eine oder mehrere eindeutig zu definierende Tätigkeiten mit in sich gleichartiger Geräuschimmission unterteilen lässt.

Das Bild 4 zeigt ein Beispiel für eine entsprechende Zerlegung einer Arbeitsschicht in einzelne Tätigkeiten. Dieses ursprünglich aus der DIN 45641 [18] stammende Bild wurde von der ISO 9612 (Entwurf) in leicht veränderter Form übernommen, weil es die Strategie 1 besonders gut veranschaulicht. Bei der hier beschriebenen Zerlegung der Arbeitsschicht in einzelne Tätigkeiten ist zu beachten, dass dabei alle für die Lärmbelastung relevanten Beiträge der typischen Arbeitsschicht bzw. des repräsentativen Arbeitstages berücksichtigt werden, also gegebenenfalls auch kurzzeitige Belastungen mit hohen Pegeln. Insbesondere bei Tätigkeiten mit hohen Schalldruckpegeln kommt es auf die sorgfältige Ermittlung der entsprechenden Zeitdauer Tm für die Tätigkeit m an, da diese Tätigkeiten einen wesentlichen Anteil an der gesamten Lärmexposition haben können. Falls für die Zeitdauern Tm für eine Tätigkeit unterschiedliche Werte ermittelt werden, ist daraus nach ISO 9612 der arithmetische Mittelwert zu berechnen.

Die Mittagspause und gegebenenfalls festgelegte weitere offizielle Pausen kann man in der Regel als separate Phasen ohne Lärmexposition ermitteln, so dass diese Pausen bei der Berechnung des Lärmexpositionspegels nicht berücksichtigt werden müssen.

bgi-5053_bild04.jpg

Bild 4: Zerlegung einer Arbeitsschicht in drei einzelne Tätigkeiten

Die Zerlegung in einzelne Tätigkeiten ist sowohl für die ortsbezogene als auch für die personenbezogene Beurteilung anwendbar. Bei der ortsbezogenen Beurteilung sind die auf einen bestimmten Ort einwirkenden Geräusche in entsprechenden Arbeitsphasen bzw. Tätigkeiten mit in sich gleichartiger Geräuschimmission zu zerlegen. Bei der personenbezogenen Beurteilung können sich die verschiedenen Tätigkeiten z.B. auch durch Einsatz an unterschiedlichen Maschinen in verschiedenen Bereichen des Betriebes ergeben.