BGI 5053 - Lärmmesstechnik Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz

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Abschnitt 6.5 BGI 5053 - 6.5 Erfassen der Messgrößen

6.5.1
Erfassen des äquivalenten Dauerschallpegels LpAeq

Als wesentliche Messgröße ist in der Regel der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel LpAeq zu erfassen und zwar - je nach Messstrategie - für eine einzelne Tätigkeit, für einen als Stichprobe ausgewählten Zeitabschnitt einer Arbeitsschicht oder für einen ganzen Arbeitstag. Der äquivalente Dauerschallpegel LpAeq lässt sich mit Hilfe eines integrierenden Schallpegelmessers nach DIN EN 61672 [21] bzw. eines Personenschallexposimeters nach DIN EN 61252 [22] erfassen und unmittelbar als Ergebnis ablesen. Es empfiehlt sich, das Messgerät dabei auf die Zeitbewertung "F" (schnell) einzustellen, falls eine entsprechende Auswahl möglich ist. Die Zeitbewertung "S" (langsam) sollte bei ausreichend langer Messzeit zum selben Ergebnis führen.

Die Messdauer sollte jeweils lange genug sein, um den mittleren Schalldruckpegel des betrachteten Geräusches bzw. Geräuschabschnittes zu erfassen, d.h. die Messung muss sich nicht über die gesamte Zeitdauer des betrachteten Geräuschabschnittes erstrecken (siehe auch Abschnitt 10.1):

  • Bei nahezu konstanten Geräuschen reichen erfahrungsgemäß Messzeiten im Bereich von 15 s.

  • Bei periodisch schwankenden Geräuschen sollte die Messung mindestens einen Geräuschzyklus oder besser mehrere vollständige Geräuschzyklen erfassen.

  • Bei zeitlich zufällig schwankenden Geräuschen können relativ lange Messdauern erforderlich sein, die sich gegebenenfalls über den gesamten Geräuschabschnitt erstrecken müssen.

Die Messung kann jeweils beendet werden, wenn erkennbar ist, dass sich der angezeigte äquivalente Dauerschallpegel LpAeq durch alle zu erwartenden weiteren Geräuschbeiträge nicht mehr nennenswert ändert. Dies gilt z.B. bei einer über mindestens 5 min praktisch unveränderten Anzeige des LpAeq-Wertes, falls in der folgenden Zeit keine wesentliche Veränderung der Belastungssituation zu erwarten ist. Zur Absicherung des Ergebnisses empfiehlt es sich, die Messung mindestens einmal zu wiederholen.

Abweichend von diesen Empfehlungen sind in ISO 9612 für die Erfassung der Lärmbelastung innerhalb einer Arbeitsaufgabe/Tätigkeit etwas längere Messdauern und mindestens zwei Wiederholungsmessungen vorgesehen (siehe Abschnitt 9.2).

6.5.2
Erfassen der Spitzenschalldruckpegels LpCpeak

Neben dem Lärmexpositionspegel LEX,8h ist in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung als Auslösewert gegebenenfalls auch der Spitzenschalldruckpegel LpCpeak zu beachten (siehe Abschnitt 2.3). Das ist allerdings nur dann relevant, wenn an dem Arbeitsplatz besonders laute Lärmimpulse zu erwarten sind, die möglicherweise den gegebenen unteren Auslösewert von 135 dB(C) erreichen oder überschreiten. Das gilt z.B. für Schmiedehämmer, Bolzenwerkzeuge oder Waffenlärm. Mit der Erfassung des Spitzenschalldruckpegels LpCpeak soll die Gefahr einer unmittelbaren Gehörschädigung durch extrem hohe Lärmimpulse erkannt werden. Dabei liegen die Auslösewerte noch in einem Bereich, der deutlich unter der Belastungsgrenze liegt, bei der man nach VDI 2058 Blatt 2 [19] bei Einzelereignissen mit akuten Gehörschäden rechnen muss.

Zur Bestimmung des Spitzenschalldruckpegels LpCpeak muss das Schallmessgerät auf die Zeitbewertung "peak" (Spitze) und auf die Frequenzbewertung "C" eingestellt werden. Viele moderne Schallmessgeräte können diesen Spitzenschalldruckpegel parallel zum äquivalenten Dauerschallpegel LpAeq erfassen.