BGI 5053 - Lärmmesstechnik Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz

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Abschnitt 6.2 BGI 5053 - 6.2 Orts- und personenbezogene Beurteilung

Nach ISO 1999 [14] und ISO 9612 (Entwurf) [15] wird die Geräuschimmission jeweils personenbezogen betrachtet. Der zu bestimmende Lärmexpositionspegel ist danach ein Kennwert, um die auf einen einzelnen Beschäftigten oder eine Gruppe von gleichartig belasteten Beschäftigten einwirkende Geräuschimmission zu beschreiben.

Die in diesen Normen dargestellte Vorgehensweise zur Bestimmung des personenbezogenen Lärmexpositionspegels lässt sich jedoch ebenso für eine ortsbezogene Beurteilung anwenden, indem man die auf einen festen Ort bzw. Arbeitsplatz einwirkende Geräuschimmission so erfasst, als wolle man die Belastung für eine Person ermitteln, die sich dort über die gesamte Arbeitsschicht aufhält.

Je nach Aufgabenstellung kann es sinnvoll sein, die Geräuschimmission personenbezogen oder ortsbezogen zu betrachten und dementsprechend einen personenbezogenen und einen ortsbezogenen Lärmexpositionspegel zu unterscheiden.

Ortsbezogener Lärmexpositionspegel:

Der ortsbezogene Lärmexpositionspegel beschreibt die auf einen festen Ort (Arbeitsplatz) oder einen Bereich einwirkende Geräuschimmission, unabhängig davon, ob sich dort Beschäftigte aufhalten oder nicht.

Die Ermittlung des ortsbezogenen Lärmexpositionspegels empfiehlt sich z.B. als Grundlage für die Festlegung von Lärmbereichen, auch wenn dies in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [1] nicht so eindeutig ausgedrückt wird.

Nach der inzwischen zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" sind Lärmbereiche als Bereiche definiert, in denen der ortsbezogene Beurteilungspegel 85 dB(A) erreicht oder überschreitet (§ 2 Abs. 3).

Personenbezogener Lärmexpositionspegel:

Der personenbezogene Lärmexpositionspegel beschreibt die Geräuscheinwirkung auf einen Beschäftigten, der sich während der Arbeitsschicht z.B. auch in verschiedenen Bereichen aufhalten kann.

Bei der personenbezogenen Beurteilung wird also die individuelle Geräuschbelastung erfasst, was z.B. im Rahmen der Begutachtung eines Lärmschwerhörigkeitsfalles gefragt ist. Auch für Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit an verschiedenen Orten lärmintensive Tätigkeiten ausüben, ohne jedoch in einem Lärmbereich zu arbeiten, ist der personenbezogene Lärmexpositionspegel von Bedeutung, um damit eine mögliche Gehörgefährdung zu erkennen. So ergeben sich bei ortsveränderlichem Einsatz gegebenenfalls keine Lärmbereiche, weil an den verschiedenen Arbeitsorten (ortsbezogen) nur kurzzeitig hohe Lärmpegel entstehen. Als Beispiel sei hier ein Heizungsinstallateur genannt, der auf einer Baustelle in verschiedenen Räumen die Konsolen für Heizkörper bohrt, aber zu keiner Zeit in einen Lärmbereich kommt (ortsbezogen). Für ihn selbst (personenbezogen) ergibt sich jedoch durch die langzeitige Geräuschbelastung eine Gehörgefährdung.