Abschnitt 5 BGI 5053 - 5 Messgeräte
Für die Ermittlung der Lärmexposition am Arbeitsplatz lassen sich sowohl Schallpegelmesser nach DIN EN 61672 [21] als auch Personen-Schallexposimeter/Lärmdosimeter nach DIN EN 61252 [22] einsetzen.
Nach DIN EN ISO 9612 (Entwurf) sind bevorzugt Schallpegelmesser bzw. Dosimeter zu verwenden, die den Anforderungen der Klasse 1 nach DIN EN 61672-1 entsprechen. Für Geräusche mit dominierenden hohen Frequenzen oder Messungen bei sehr niedrigen Temperaturen ist die Benutzung eines entsprechend hochwertigen Messgerätes zwingend erforderlich. Der eingesetzte Kalibrator muss den Anforderungen der Klasse 1 nach DIN EN 60942 [23] entsprechen.
Nach DIN 45645-2 [16] besteht die Vorgabe, dass das eingesetzte Messgerät wie auch der Kalibrator mindestens der Genauigkeitsklasse des Mess- und Beurteilungsverfahrens entspricht. Somit ließen sich z.B. für Messungen nach der Genauigkeitsklasse 2 sowohl Schallpegelmesser der Klasse 2 als auch der Klasse 1 einsetzen.
Die verschiedenen Vorgaben hinsichtlich der Genauigkeitsklasse der Messgeräte sind in der Tabelle 4 zusammengestellt.
Tabelle 4:
Geforderte Genauigkeitsklassen für Messgeräte
Anforderungen nach DIN EN ISO 9612 | Anforderungen nach DIN 45645-2 | |||
---|---|---|---|---|
Präzisionsmessung (Klasse 1) | Betriebsmessung (Klasse 2) | Orientierungsmessung (Klasse 3) | ||
Schallpegelmesser nach DIN EN 61672 | Klasse 1* (vorzugsweise) Klasse 2 | Klasse 1 | Klasse 2 oder besser | Klasse 3 oder besser |
Personenschallexposimeter nach DIN EN 61252 | vorzugsweise entsprechend DIN EN 61672 Klasse 1* | ** geeignet | geeignet | geeignet |
Kalibrator nach DIN EN 60942 | Klasse 1 | Klasse 1 | Klasse 2 oder besser | Klasse 2 oder besser |
erforderlich bei dominierenden hohen Frequenzen
bei Absicherung durch Vergleichmessungen
Die eingesetzten Schallmessgeräte sind mindestens alle zwei Jahre durch ein qualifiziertes Laboratorium auf Einhaltung der in den entsprechenden Messgerätenormen festgelegten Anforderungen zu überprüfen. Die DIN EN ISO 9612 (Entwurf) fordert für den Kalibrator sogar eine jährliche Überprüfung. Bei bestimmten Messaufgaben kann die Verwendung eines amtlich geeichten Schallmessgerätes gesetzlich vorgeschrieben sein, z.B. wenn es sich um öffentliche Überwachungsaufgaben oder Gutachten im Rahmen von gerichtlichen Verfahren handelt (Eichgesetz § 2, Eichordnung § 3).