Abschnitt 3.3 - 3.3 Gestaltung der Arbeitsumgebung
Akustik
Bei der Auswahl von Räumen oder der Neuplanung von Gebäuden möglichst Standort mit geringer Lärmbelastung wählen. Falls dies nicht möglich ist, schalldämmende/-dämpfende Bauteile zum Beispiel Schallschutzfenster vorsehen
Bei der Planung schallabsorbierende Flächen im Raum vorsehen, zum Beispiel Deckenelemente, Stellwände und Teppichböden
Im Sinne der barrierefreien Gestaltung auch Anforderungen von Personen mit Hörbehinderung berücksichtigen
Für Mehrpersonenräume, in denen es zu akustischen Störungen kommen kann, Möbel oder zusätzliche Raumgliederungselemente mit schallabsorbierenden Eigenschaften mit einer zweckmäßigen Höhe als akustische Abschirmung einsetzen
Geräte (Computer, Drucker, Kopierer, Faxgeräte) mit einer möglichst geringen Geräuschentwicklung einsetzen
Von mehreren Beschäftigten benutzte Geräte möglichst an einem zentralen Ort in einem separaten Raum aufstellen
Klima
Faktoren, die das Raumklima beeinflussen, sind zum Beispiel:
Heizung
Fenster/Sonnenschutz
Türen
Raumabmessung und -geometrie
Bauart des Gebäudes
Wärmeeintrag durch Menschen und elektrische Geräte
Drucker, Kopierer, Leuchten
Für Räume mit technischer Lüftung
Technische Lüftung oder Klimaanlage entsprechend der vorgegebenen Klimaparameter für Büros auslegen und regeln
Regelmäßige Reinigung und Wartung der raumlufttechnischen Anlage planen und veranlassen
Sonnenschutz
Geeigneten Sonnenschutz vorsehen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Geographische Lage des Gebäudes
Ausrichtung der Fenster (Himmelsrichtung)
Größe und Art der Fenster
Möglichkeit der Montage (innen/außen)
Windverhältnisse
Individuell regulierbare Sonnenschutzvorrichtung
Beleuchtung
Ausreichend große Fensterflächen für die natürliche Beleuchtung und für eine ausreichende Sichtverbindung nach außen vorsehen
Bei der Planung der künstlichen Beleuchtung folgende Aspekte berücksichtigen:
Ausreichende Beleuchtungsstärken entsprechend der Sehaufgaben an den Arbeitsplätzen einplanen
Leuchten mit entsprechender Blendungsbegrenzung vorsehen
Entspiegelte Bildschirme einsetzen
Art und Anordnung der Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche im Raum berücksichtigen
Notwendige Flexibilität für die Arbeitsplatzanordnung beachten
Beleuchtungsplanung unter Beachtung der lichttechnischen Kriterien
Wartungsplan für die künstliche Beleuchtungsanlage
Im Sinne der barrierefreien Gestaltung auch Anforderungen von Personen mit Sehbehinderung oder altersbedingt verringerter Sehfähigkeit berücksichtigen
Farbe
Raum farblich entsprechend der psychischen und ästhetischen Wirkung gestalten
Helligkeiten der Farben für Decken, Wände, Böden und der großen Möbelflächen (von Arbeitstischen und Schränken) entsprechend den empfohlenen Reflexionsgraden auswählen
Große Flächen eher in zurückhaltenden Farben (pastellig) halten. Kleinere Flächen können mit kräftigen Farben gestaltet werden, um einen Kontrast zu den Farben auf den großen Flächen und Akzente im Raum zu setzen
Das Zusammenspiel der Farben, der Farbkombinationen, der Beleuchtung und der Raumwirkung beachten
Die Farbgestaltung mit weiteren Anforderungen abstimmen - zum Beispiel der Corporate Identity des Unternehmens
Im Sinne der barrierefreien Gestaltung z. B. für Personen mit Sehbehinderung auf eine visuell kontrastreiche Gestaltung achten
Strukturierung eines Gebäudes durch den Einsatz unterschiedlicher Farben - dadurch ist eine bessere Orientierung möglich
Ästhetik im Raum
Mit dem Arbeitsplatzkonzept und Raumkonzept wird die Ästhetik im Raum definiert. Die Farbgestaltung des Raumes, die Oberflächen der Arbeitstische und Schränke sowie deren Formen geben dem Raum eine typische Charakteristik. Sie sollten bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung einbezogen werden. Das Erscheinungsbild des Raumes wird durch eine passende Gestaltung der Arbeitsumgebung abgerundet. Hierfür ist es sinnvoll, den Rat von Experten bzw. Expertinnen, zum Beispiel Innenarchitekt bzw. -architektin, einzuholen.