BGI 505-81 - Verfahren zur Bestimmung von Bromethan

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Abschnitt 5.2 BGI 505-81 - 5.2 Bestimmungsgrenze

Für die Ermittlung der Bestimmungsgrenze wurden 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 ml Prüfgas wie unter Abschnitt 4.1 beschrieben durch frisch konditionierte Adsorptionsröhrchen gesaugt und analysiert. Aus diesen Analysendaten wurde die Bestimmungsgrenze nach der Kalibriergeradenmethode nach DIN 32645 [2] berechnet.

Die absolute Bestimmungsgrenze beträgt 0,1 μg Bromethan bei einer statistischen Sicherheit von 95 % und k = 4. Für ein Probeluftvolumen von 200 ml ergibt sich eine relative Bestimmungsgrenze von 0,74 mg/m3.