Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
(DGUV Information 213-508)
Information
(bisher BG-Information 505-8)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Juli 2019
Verfahren 02 | Seite 5 |
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Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Adsorptionsröhrchen, Gaschromatographie nach Thermodesorption
Epichlorhydrin - 02 - GC
(erstellt: Juli 2019, ersetzt Verfahren 01)
Eingeschränkt geeignete Verfahren (Erläuterungen siehe Seite 4)
Verfahren 01 | Seite 26 |
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eingeschränkt geeignet - Kategorie E1 1) - November 2018
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Elution
Epichlorhydrin - 01 - GC
(erstellt: Dezember 1983)
Erläuterungen zur Gültigkeit
Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:
E1: | Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen |
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E2: | Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen |
E3: | Die Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen |
Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damals voll gültigen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.
Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.
Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.
Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.XX und von 1999 bis 2014 unter der Nummer BGI 505-XX bzw. BGI/GUV-I 505-XX veröffentlicht.
Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren der Reihe der DGUV Information 213-500 finden Sie unter http://analytik.bgrci.de
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Tenax TA, Gaschromatographie nach Thermodesorption | Verfahren 02 |
Kurzfassung | |
Geräte und Chemikalien | 1 |
Geräte | 1.1 |
Chemikalien | 1.2 |
Lösungen | 1.3 |
Probenahme | 2 |
Analytische Bestimmung | 3 |
Thermodesorptionsbedingungen | 3.1 |
Chromatographische Arbeitsbedingungen | 3.2 |
Auswertung | 4 |
Kalibrierung | 4.1 |
Berechnung des Analysenergebnisses | 4.2 |
Beurteilung des Verfahrens | 5 |
Präzision und Wiederfindung | 5.1 |
Versuche zum Durchbruchsvolumen | 5.2 |
Bestimmungsgrenze | 5.3 |
Lagerfähigkeit | 5.4 |
Selektivität | 5.5 |
Messunsicherheit | 5.6 |
Literatur | 6 |
Probenahme mit Adsorption an Aktivkohle und gaschromatographische Bestimmung | Verfahren 01 |
Zusammenfassung | 1 |
Geräte, Chemikalien und Lösungen | 2 |
Geräte | 2.1 |
Chemikalien und Lösungen | 2.2 |
Probenahme und Probenaufbereitung | 3 |
Gaschromatographische Arbeitsbedingungen | 4 |
Analytische Bestimmung | 5 |
Berechnen des Analysenergebnisses | 6 |
Aufstellen der Kalibrierkurve | 6.1 |
Auswertung der Proben | 6.2 |
Beurteilung des Verfahrens | 7 |
Präzision | 7.1 |
Nachweisgrenze | 77.2 |
Bemerkungen | 8 |
Hersteller | 9 |
Genügt nicht den aktuellen Anforderungen an die Validierung nach DIN EN 482 (Ausgabe 2015).