BGI 505-78 - Verfahren zur Bestimmung von Nikotin im Tabakrauch in der Raumluft

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Abschnitt 1.2 BGI 505-78 - 2 Probenahme

Zur Probenahme wird das Aktivkohleröhrchen geöffnet und mit der durchflussgeregelten Pumpe verbunden. In der Regel wird 2 Stunden lang Probeluft mit einem Volumenstrom von 0,5 l/min, entsprechend einem Probeluftvolumen von 60 l, durch das Röhrchen gesaugt. Je nach Nikotin-Belastung kann die Probenahmedauer zwischen 1 und 4 Stunden variiert werden. Die Probenahme kann personenbezogen oder auch ortsfest durchgeführt werden.

Nach der Probenahme ist der Volumenstrom auf Konstanz zu überprüfen. Ist die Abweichung vom eingestellten Volumenstrom größer ± 5 % wird empfohlen, die Messung zu verwerfen (siehe hierzu BGI 505-0 "Allgemeiner Teil", Abschnitt 3).

Anschließend wird das Aktivkohleröhrchen von der Pumpe gelöst, mit den mitgelieferten Kunststoffkappen sofort dicht verschlossen und kühl gelagert.

Pro Probenserie ist eine Blindprobe anzufertigen. Diese unterscheidet sich von der Probe nur dadurch, dass keine Probeluft durch das Röhrchen gesaugt wird. Dieser Probenträger ist nach dem Öffnen mit den Kunststoffkappen zu verschließen und ebenso wie die Proben kühl zu lagern. Die Blindprobe dient zur Kontrolle von Kontaminationen z.B. durch den Transport. Der Gehalt muss von dem berechneten Analysenergebnis der Proben abgezogen werden.